Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) arbeitet seit 2007 im Programm „Großgeräte der Länder“ eng mit den Bundesländern zusammen und begutachtet auf deren Bitte Anträge zur landesfinanzierten Geräteausstattung an Hochschulen. Die DFG erbringt in diesem Investitionsprogramm eine wissenschaftliche Qualitätssicherung, die für die Länder als Finanzier die Basis für die Förderung der Beschaffung von Großgeräten darstellt. Sowohl die Länder als auch der DFG-Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik haben sich für die Fortführung des Programms „Großgeräte der Länder“ ausgesprochen. Der Hauptausschuss der DFG beschloss jetzt auf Empfehlung des Senats die Fortführung des Programms.
Die Schwerpunkte des Programms „Großgeräte der Länder“ sind komplementär zum Forschungsgroßgeräteprogramm der DFG: Letzteres ist auf unmittelbare Unterstützung der Forschung ausgerichtet, das Programm „Großgeräte der Länder“ umfasst hingegen auch Investitionen, die mittelbar der Forschung dienen, einschließlich der Lehre und der klinischen Versorgung. Geräte aus der Medizin sowie die IT-Ausstattung haben einen hohen Anteil am Investitionsvolumen; der Anteil der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist ebenfalls regelmäßig im zweistelligen Prozentbereich.
Seit 2007 sind (bis Ende November 2019) insgesamt zu rund 3700 Anträgen mit einem Gesamtvolumen von annähernd 2,8 Milliarden Euro Empfehlungen ausgesprochen worden, die an mehr als 180 Hochschulen und Universitätsklinika zu entsprechenden Gerätebeschaffungen führten beziehungsweise führen werden. Die DFG hat zu diesen Anträgen jeweils eine wissenschaftliche Begutachtung durch einschlägige Expertinnen und Experten und eine anschließende Bewertung in Gremien für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik durchgeführt. Insgesamt waren mehr als 2700 Personen aus der Wissenschaft an diesem Prozess beteiligt.
Dass die DFG im Auftrag der Bundesländer Großgeräte begutachtet, geht auf eine Bitte von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform 2006 zurück und bezieht sich auf den Grundgesetzartikel 143c GG, der zum Ende dieses Jahres ausläuft. Aus diesem Anlass wurde nun über die Fortsetzung des Programms und seine weitere Ausgestaltung entschieden. Änderungen gab es in Bezug auf die Vereinheitlichung der Schwellenwerte, die bei 200 000 Euro für Universitäten und 100 000 Euro für die anderen Hochschulen je Großgerät liegen. Anträge müssen zudem einen wissenschaftlichen Charakter aufweisen, damit eine DFG-Begutachtung nutzbringend ist. Eine elektronische Einreichungsmöglichkeit für die Anträge befindet sich in Vorbereitung. Wie bisher können Großgeräte dem Einsatz in der Forschung, der Lehre und/oder der klinischen Versorgung dienen.
Die Änderungen werden in Kürze in das Informationsangebot der DFG übernommen. Informationen über Investitionsprogramme für Großgeräte sowie über gerätebezogene Infrastrukturförderung der DFG finden sich unter:
Der DFG-Bericht „Großgeräteförderung – Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2017“ enthält detaillierte Analysen auch zum Programm „Großgeräte der Länder“:
Fachlicher Ansprechpartner in der DFG: