Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.
Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Vorgeschlagen werden können Projekte aus allen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens 12, höchstens 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern. An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden. Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht deutschen Bewilligungsempfängerinnen und -empfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.
Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Englisch gehört nicht dazu (es sei denn für Gäste von außerhalb des deutsch-französisch-italienischen Sprachraums).
Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die Qualifikation der vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erläutert. Antragstellung und Koordination übernehmen je eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Auswahl aus den eingegangenen Vorschlägen trifft ein Lenkungskreis, der aus Vertreterinnen und Vertretern der drei Trägerorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den drei beteiligten Ländern zusammengesetzt ist. Grundlage der Entscheidung über jeden Antrag sind Thematik, Methodik und wissenschaftliche Innovation des Projekts in trilateraler Perspektive sowie die Darlegung des erwarteten Mehrwerts der trilateralen Kooperation. Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit einer der drei Trägerinstitutionen aufzunehmen.
Die Antragstellung muss bis spätestens 30. April 2020 erfolgen.
Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen. Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen.
Adressat des Antrags in digitaler Form zum Einsendeschluss 30. April 2020 ist die Villa Vigoni, die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.
Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen: