Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhöht auf Empfehlung der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung die Richtwerte für die Beantragung von Haltungskosten um 5 Cent bei Mäusen und 10 Cent bei Ratten.
Mit diesen Richtwerten sollen pauschal die projektspezifischen Zusatzkosten der Tierhaltung gedeckt werden. Kosten, die dem Grundbetrieb der Tierhaltung zuzurechnen sind, müssen durch die Grundausstattung der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen finanziert werden, darunter z. B. Personalkosten für den Grundbetrieb der Haltungseinrichtung, die medizinische Betreuung und die Überwachung der Hygienestandards, Material- und Gerätekosten für die Käfigausstattung, laufende Aufwendungen für Gebäude- und Instandhaltung usw.
Die neue Pauschale beträgt ab 1. Januar 2021 0,75 € pro Maus/Woche und 1,50 € pro Ratte/Woche.
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