Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Institution einzuladen.
Die DFG zahlt an die Gastgebereinrichtung eine monatliche Pauschale zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und dessen Visakosten sowie eine monatliche Pauschale für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten. Für die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler selbst stellt die DFG die Flug- und Bahntickets vom Heimatflughafen zum Ort des Gastgeberinstituts und zurück zur Verfügung sowie die Auslandskrankenversicherung, die Unfall- und die Haftpflichtversicherung.
Antragsvoraussetzungen sind:
Der Antrag ist bis zum 18. Mai 2020 durch die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und die Infrastruktur, die dem Gast zur Verfügung steht.
Die Gastgeber werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial zur wissenschaftlichen Kooperation mit dem Gast zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bei der Organisation des Aufenthalts wie beispielsweise bei der Zimmersuche unterstützen.
Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:
Kontakt bei der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit: