Stellungnahme des Senats / Antragsleitfäden ergänzt / Internetseite mit Informationen für alle Wissenschaftsbereiche
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in einer Stellungnahme die Bedeutung der Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit für Forschungsvorhaben unterstrichen. Während international die Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit bereits von vielen Förderorganisationen abgefragt wird, nimmt die DFG im deutschen Wissenschaftssystem eine Vorreiterrolle ein.
Durch die Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung eines Forschungsvorhabens lassen sich „blinde Flecken“ vermeiden und damit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse erhöhen. So wurde etwa die Forschung zu Risiken für Osteoporose bei Männern lange vernachlässigt, inzwischen ist jedoch bekannt, dass auch Männer zu rund einem Drittel betroffen sind und wirksamer Therapien bedürfen. Zudem zeigen Crashtest-Dummys, die nach männlichen und weiblichen Körpermodellen gestaltet sind, individuelle Verletzungsrisiken für beide Geschlechter auf und helfen, diese zu verhindern.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Reflexion der Dimensionen Geschlecht und Vielfältigkeit für ihre Forschungsarbeit anzuhalten, denn in vielen Fällen sind diese relevant“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Wir wissen aber auch, dass die Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit je nach Forschungskontext, Thema und Methoden variiert, weshalb die Angaben dazu bei der Antragstellung bei der DFG nicht zwingend sind.“
Die Berücksichtigung der Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit ist bei der Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben Teil guter wissenschaftlicher Praxis und entsprechend im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019 verankert, heißt es in der Stellungnahme des Senats. Sollten Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen weder inhaltlich noch methodisch für ein Projekt von Bedeutung sein, müssten im Förderantrag dazu jedoch keine Angaben gemacht werden.
Hintergrund für die Stellungnahme des Senats ist ein Beschluss des Hauptausschusses aus dem Sommer 2018. Im Rahmen des Qualitativen Gleichstellungskonzepts der DFG hatte dieser die Reflexion der Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Durchführung von Forschungsprojekten beschlossen. Nun sind die Antragsleitfäden um einen Abschnitt zur Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit ergänzt worden. Weitere Informationen wurden unter Beteiligung zahlreicher nationaler und internationaler Expertinnen und Experten aus allen Wissenschaftsbereichen erarbeitet (s. u.). Künftig sollen Antragstellende – soweit einschlägig – darlegen, ob und, wenn ja, inwiefern das Geschlecht
für das Forschungsvorhaben (Methoden, Arbeitsprogramm, Ziele usw.) relevant ist.
Ebenfalls soll dargelegt werden – soweit einschlägig – ob und, wenn ja, inwiefern Vielfältigkeit unter Gesichtspunkten wie beispielsweise Gesundheitszustand, Herkunft oder Kultur
für das Forschungsvorhaben (Methoden, Arbeitsprogramm, Ziele usw.) bedeutsam sein kann.
Die DFG hat eine Webseite mit Informationen und Beispielen aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen eingerichtet (s. a. der Link dazu unten). Dort finden sich außerdem Definitionen wichtiger Begrifflichkeiten, eine Checkliste, anhand derer Antragstellende bereits in der Planungsphase prüfen können, ob Geschlechter- und/oder Vielfältigkeitsdimensionen für ihr Forschungsvorhaben relevant sind, sowie nützliche weiterführende Links.
Zur Stellungnahme „Geschlecht und Vielfältigkeit – Bedeutung für Forschungsvorhaben“ sowie zu Informationen und Beispielen für alle Wissenschaftsbereiche unter:
Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: