Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung, der ersten im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19, fordert die DFG auf, Forschungsvorhaben zum Thema „Immunität, Wirtssuszeptibilität und Pathomechanismen der Infektion mit SARS-CoV-2“ einzureichen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beantwortung offener und drängender Fragen zur Immunantwort und Wirtssuszeptibilität sowie den Infektions- und Pathomechanismen von SARS-CoV-2. Die Forschungsvorhaben müssen hypothesengetrieben und evidenzbasiert sein. Um einen zügigen Projektstart zu gewährleisten, muss im Antrag ersichtlich sein, dass die notwendigen methodischen Voraussetzungen gegeben und benötigte Modellsysteme beziehungsweise Proben von Patientinnen und Patienten bei Projektbeginn verfügbar sind. Weiterhin muss im Antrag deutlich werden, wie die gewonnenen Erkenntnisse zu einem besseren Verständnis des Infektionsgeschehens und damit zur konkreten Bewältigung der aktuellen Krise beitragen. Die Anschlussfähigkeit der erzielten Forschungsergebnisse für weiterführende Projekte sollte ebenfalls dargestellt werden.
Die Vorhaben sind klar von bereits anderweitig geförderten Maßnahmen abzugrenzen. Rein evidenzfreie Screening- oder Omics-Ansätze sowie Projekte, deren Fokus auf der pharmakologischen (Weiter-)Entwicklung eines Impf- oder Wirkstoffs liegen, können innerhalb dieser Ausschreibung nicht gefördert werden.
Zur Beantragung von Forschungsvorhaben im Rahmen dieser Ausschreibung steht die neu geschaffene Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Fokus-Förderung können auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert werden. Der Umfang ist auf die im Rahmen des Basismoduls beantragbaren Sach- und Personalmittel begrenzt. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht förderfähig.
Gefördert werden können Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.
Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID-19: Immunität und Pathomechanismen“ bis zum 7. September 2020 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 24. August 2020 ist eine Antragstellung nicht möglich.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.
Zur DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:
Formulare und Merkblätter zur Fokus-Förderung:
Merkblatt:
Leitfaden:
Elan-Template:
Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständigen Ansprechpersonen gerichtet werden:
Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden: