Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat zwei Publikationen zur Risikobewertung veröffentlicht: Empfehlungen für Einstufung von Substanzen, bei denen nur tierexperimentelle Daten vorliegen, sowie von genotoxischen Kanzerogenen.
Die Senatskommission leistet einen wichtigen Beitrag zur Risikobewertung von am Arbeitsplatz vorkommenden Substanzen, indem sie auf der Grundlage des aktuellen Wissenstands Grenzwerte für Stoffe definiert und geeignete Messmethoden zur Einhaltung des Grenzwertes beschreibt. Zu diesem Zweck sichtet und vergleicht die Kommission regelmäßig verfügbare Studien, wobei sie immer wieder auf Herausforderungen stößt, die einer systematischen Betrachtung bedürfen. So wirft beispielsweise die Bewertung von Stoffen, zu denen ausschließlich tierexperimentelle Studien vorliegen, die Frage auf, inwiefern diese Erkenntnisse für die Bewertung potenziell beim Menschen krebserzeugender Stoffe herangezogen werden können. Die Kommission hat dazu eine zusammenfassende Analyse verfasst, die unter dem Titel „Classification or non-classification of substances with positive tumor findings in animal studies: Guidance by the German MAK commission“ in der Zeitschrift „Regulatory Toxicology and Pharmacology“ publiziert wurde.
Ferner befasste sich die Kommission in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Ständigen Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der DFG konzeptionell mit der differenzierten Bewertung von genotoxischen Kanzerogenen im Niedrigdosisbereich. Anhand unterschiedlicher Beispiele stellte die gemeinsame Arbeitsgruppe Konzepte für eine Risikobewertung unter Einbeziehung empfindlicher Analysemethoden und aktueller Kenntnisse zum Wirkungsmechanismus zusammen. Die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift „Archives of Toxicology“ unter dem Titel „Mode of action-based risk assessment of genotoxic carcinogens“ veröffentlicht.
Publikationen:
Kommissionssekretariat Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG:
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: