Antragsmöglichkeit auf Corona-Sofortmaßnahmen für bereits kostenneutral verlängerte Forschungsprojekte und kostenneutrale Verlängerung im Anschluss an Corona-Sofortmaßnahmen
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat angesichts der andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten beschlossen. Die Verfahrensanpassungen gelten insbesondere für Sachbeihilfen, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der DFG-geförderten Projekte (siehe Antragsvordruck 41.47). Die Ausweitung zielt ab auf die Erweiterung der Antragsmöglichkeit auf Corona-Soforthilfen für bereits kostenneutral verlängerte Forschungsprojekte sowie auf die Möglichkeit zur weiteren kostenneutralen Verlängerung von Projekten, die bereits eine Corona-Soforthilfemaßnahme erhalten haben.
Wie bisher stellt die DFG zusätzliche Personal- und Sachmittel (einschließlich Mittel für die Eigene Stelle) für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung unter der Voraussetzung, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erforderlich machen. Diese Mittel können beantragt werden, wenn der Förderzeitraum eines Projekts zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 geendet hat oder enden wird. Die Antragsmöglichkeit besteht nun auch für solche Projekte, deren Ende durch eine zuvor bereits erfolgte kostenneutrale Laufzeitverlängerung in diesen Zeitraum fällt oder gefallen ist. Forschungsprojekte, deren Antrag auf Soforthilfe aufgrund der bisherigen Regelung und Nichtberücksichtigung einer kostenneutralen Laufzeitverlängerung abgelehnt werden musste, können erneut einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Projekte, die durch Corona-Sofortmaßnahmen kostenwirksam verlängert wurden und ihre Projektziele innerhalb der Verlängerung aufgrund der andauernden Einschränkungen nicht erreichen konnten, können im Anschluss an die Sofortmaßnahme nun ebenfalls kostenneutral verlängert werden. Es erfolgt keine Anrechnung/Kürzung der in der Sofortmaßnahme gewährten Mittel. Bereits ausgesprochene Anrechnungen/Kürzungen werden rückwirkend auf den Antrag zurückgenommen.
Die Antragstellung auf Corona-Sofortmaßnahmen erfolgt wie bisher anhand des DFG-Antragsvordrucks Nr. 41.47. Die Antragstellung für kostenneutrale Verlängerung erfolgt ebenfalls nach den üblichen Regelungen.
Den DFG-Antragsvordruck für Corona-Sofortmaßnahmen Nr. 41.47 finden Sie unter:
Die Anträge auf Corona-Sofortmaßnahmen richten Sie bitte per E-Mail an das zentrale Postfach: