Senat beschließt Fortführung des Netzwerks für Next Generation Sequencing (NGS) und damit weitere Möglichkeit zur Beantragung von Sequenzierkosten in Projekten
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner wegen der Coronavirus-Pandemie als Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 10. Dezember 2020 die Verlängerung der Initiative Next Generation Sequencing (NGS) bis 2023 beschlossen. Im März 2018 waren in dem Netzwerk vier Kompetenzzentren eingerichtet und nachfolgend insgesamt 93 Projekte in den Ausschreibungsrunden zu „Sequenzierkosten in Projekten“ gefördert worden.
Die Förderinitiative ist sehr erfolgreich angelaufen und trägt dem großen Handlungsbedarf im Bereich der Hochdurchsatzsequenzierung gerade an Hochschulen Rechnung. Seit Anfang 2019 sind die eingerichteten NGS-Kompetenzzentren operabel und inzwischen hat sich das NGS-Kompetenznetzwerk etabliert. Die Initiative war vom Senat zunächst auf drei Jahre befristet worden. Der wissenschaftliche Beirat des Netzwerks und verschiedene Gremien der DFG, die die Initiative begleiten, haben einhellig eine Verlängerung vorgeschlagen. Dies soll die weiterhin hohe Nachfrage nach Projekten mit Sequenzierleistungen aufgreifen sowie eine adäquate Evaluierung und weitere Planungen für den zukünftigen Umgang mit Sequenzieranträgen und der etablierten NGS-Infrastruktur ermöglichen.
Das NGS-Kompetenznetzwerk bietet die notwendige Infrastruktur für die Sequenzierleistungen, die über die Projekte abgerufen werden. Die Zentren selbst sind dabei bereits in der Projektplanung involviert und liefern für die gewonnenen Daten eine erste bioinformatische Auswertung.
„Die DFG hat mit der Einrichtung der Initiative klar eine Lücke gefüllt. Der Bedarf für wissenschaftliche Projekte in der Community ist ungebrochen“, fasst Professor Dr. Axel Brakhage, DFG-Vizepräsident und Vorsitzender der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung, zusammen und führt fort, „mit knapp 22 Millionen Euro an Sequenziermitteln wurden und werden Projekte aus den verschiedensten Bereichen der Lebenswissenschaften gefördert.“
Bei der Begutachtung der Projekte haben die zumeist international zusammengesetzten Prüfungsgruppen sehr stringent bewertet und dabei sowohl die üblichen Qualitätskriterien angelegt als auch jeweils den Mehrwert durch die gewählten Hochdurchsatzsequenzierungsansätze hinterfragt. Die geförderten Vorhaben reichen von Zoologie und Pflanzenwissenschaften über mikrobiologisch-immunologische Ansätze bis hin zum Studium klinischer Krankheitsmodelle.
Einige Beispiele geförderter Projekte: Ein Vorhaben befasst sich mit genomischen Grundlagen der Hitzeresistenz von Steinkorallen, ein anderes hat Armleuchteralgen im Fokus, eine ökologisch und evolutionsbiologisch sehr wichtige Organismengruppe. Das Studium von Mikrobiom-Wirt-Interaktionen ist Inhalt weiterer Forschungsvorhaben – so geht es in einem Projekt beispielsweise darum, welche Mikrobiom-Erstausstattung ein Neugeborenes von der Mutter bekommt. Ein anderer Antrag aus der Medizin greift die Identifikation von seltenen und hoch penetranten Keimbahnmutationen auf; dort sollen genetische und zellbiologische Ursachen des Magenkarzinoms aufgeklärt werden, wobei die Identifizierung der Mutationen von großer klinischer Bedeutung ist.
Aktuell werden die Anträge aus der dritten Ausschreibungsrunde zu „Sequenzierkosten in Projekten“ begutachtet. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung wird die DFG in weiteren Ausschreibungen wieder zur Einreichung von Projektideen auffordern. Voraussichtlich wird die nächste Ausschreibung bereits im Frühjahr 2021 starten.
Internetseite des NGS-Kompetenznetzwerks:
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