Information für die Wissenschaft Nr. 99 | 14. Dezember 2020

Fokus-Förderung COVID-19 „Maßnahmen der Infektionsprävention in sozialen Settings und Bevölkerungsgruppen“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 ruft die DFG auf, Forschungsvorhaben einzureichen, die sich mit Maßnahmen der Infektionsprävention in sozialen Settings und Bevölkerungsgruppen beschäftigen.

Mangels eines flächendeckenden Impfschutzes und wirksamer Medikamente gegen COVID-19 ist Infektionsschutz derzeit weitestgehend auf die Umsetzung von verhaltensverändernden Maßnahmen und auf veränderte gesellschaftliche Verhaltensnormen angewiesen. Die Akzeptanz, Machbarkeit, Umsetzung sowie die Wirkungen von Maßnahmen variieren in sozialen Settings und in Bevölkerungsgruppen. So sind in bestimmten sozialen Settings Maßnahmen zur Infektionsprävention nur eingeschränkt möglich bzw. mit hohen sozialen und gesellschaftlichen Kosten verbunden. Die Auswirkungen solcher Barrieren auf den Infektionsschutz in sozialen Settings sind unklar. Ebenso variiert die Akzeptanz von Verhaltensempfehlungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

Im Fokus dieser Ausschreibung stehen Maßnahmen, die das individuelle Verhalten und/oder den Kontakt zwischen Menschen betreffen. Eine Begründung der wissenschaftlichen Relevanz der ausgewählten sozialen Settings und/oder Bevölkerungsgruppen für die Pandemieeindämmung wird im Antrag erwartet. Neben der Erhebung und Analyse quantitativer und qualitativer Daten zur aktuellen Pandemie kann auch eine historisch-vergleichende Perspektive zu vergangenen Pandemien eingenommen oder ein modellierender Ansatz gewählt werden. Die Forschungsvorhaben sollen über Einzelfallstudien hinausgehen und die Grundlage für generalisierbare Aussagen zur Bewältigung der aktuellen Pandemie schaffen. Ein Ausblick auf künftige Forschungsaktivitäten wie eine systematische Evaluation der Maßnahmen bzw. ihrer Implementierung oder die Entwicklung neuer Maßnahmen ist wünschenswert, aber nicht obligatorisch. Zwingend notwendig ist jedoch eine klare Abgrenzung zu abgeschlossenen oder laufenden Forschungsprojekten.

Um einen zügigen Projektbeginn und die Durchführbarkeit innerhalb von maximal zwölf Monaten zu gewährleisten, richtet sich die Ausschreibung vorwiegend an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits Zugang zu den entsprechenden Settings und/oder Gruppen haben, diesen Zugang plausibel und schnell sicherstellen können oder Zugang zu vorhandenen (historischen) Quellen und/oder Daten haben. Eine entsprechende Beschreibung und ein Nachweis werden im Antrag erwartet. Sollte eine Stellungnahme der Ethikkommission erforderlich sein, ist diese mit dem Antrag ein- bzw. zeitnah nachzureichen (FAQ siehe unter „Weiterführende Informationen“).

Art der Förderung

Zur Beantragung von Forschungsvorhaben im Rahmen dieser Ausschreibung steht die neu geschaffene Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Fokus-Förderung können auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert werden. Der Umfang ist auf die im Rahmen des Basismoduls beantragbaren Sach- und Personalmittel begrenzt. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht förderfähig.

Gefördert werden Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.

Antragseinreichung

Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID-19: Infektionsprävention“ bis zum 13. Januar 2021 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 7. Januar 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Coronavirus-Pandemie:

DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:

Merkblatt:

Leitfaden:

Elan-Template:

FAQ Geistes- und Sozialwissenschaften und FAQ Lebenswissenschaften:

Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständigen Ansprechpersonen gerichtet werden:

  • Dr.-Ing. Wieland Biedermann
    Gruppe Ingenieurwissenschaften 1
    Tel. +49 228 885-2023
  • Dr. Julia Engel
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2: Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2972

Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden:

  • Ansgar Demmer
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2: Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2928