Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 fordert die DFG auf, Forschungsvorhaben zum Thema „Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Globalen Süden“ einzureichen. Damit wirft die DFG ein Schlaglicht auf diejenigen Länder und Regionen, die durch große soziale Disparitäten, eine verhältnismäßig geringe Wirtschaftskraft, ein hohes Maß an Informalität, fehlende soziale Sicherungssysteme und stark überlastete Gesundheitssysteme von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind.
Die Ausschreibung umfasst zwei thematische Schwerpunkte. Zum einen können Projekte beantragt werden, die sich mit der Erforschung der Gesundheitssysteme des Globalen Südens, ihrer Reaktion auf die Pandemie und auf die durch die Pandemie ausgelösten Veränderungen befassen. Zum anderen stehen Projekte im Fokus der Ausschreibung, die sich mit den durch die Pandemie angestoßenen vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen beschäftigen, beispielsweise in Migrationssystemen, Wirtschaftssystemen, politischen Systemen oder von sozialen Praktiken. Im Forschungsvorhaben muss überzeugend dargestellt werden, warum die zu erhebenden qualitativen und/oder quantitativen Daten nur in einem kurzen, kritischen Zeitfenster in dieser aktuellen, hoch dynamischen Situation gesammelt und gesichert werden können. Die Datensammlung darf zudem nicht rein deskriptiv sein, sondern muss Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang von Gesundheitssystemen mit Pandemien ermöglichen oder über eine theoretische Fundierung verfügen, die eine Analyse gesellschaftlicher Veränderungsprozesse erlaubt. Die Anschlussfähigkeit der erzielten Forschungsergebnisse für weiterführende Projekte sollte dargestellt werden.
Forschungsvorhaben, die sich in erster Linie mit Fragen des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf die Pandemie befassen, sind nicht Ziel dieser Ausschreibung. Für diese Projekte steht jedoch die jederzeitige Einreichung im regulären Verfahren der DFG offen.
Um einen zügigen Beginn der Forschungsvorhaben zu gewährleisten, richtet sich die Ausschreibung explizit an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits über etablierte Kooperationen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Forschungseinrichtungen des Globalen Südens verfügen. Im Antrag ist überzeugend darzustellen, wie die bestehenden wissenschaftlichen Kontakte oder bereits vorhandene Forschungsdaten genutzt werden können, um die jeweilige Fragestellung zu bearbeiten. Entsprechende Kooperationszusagen sind dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus muss für Reisen zu Feldforschungszwecken die jeweilige Lage des Landes berücksichtigt werden, damit das Vorhaben realistisch durchführbar ist. Sollte eine Stellungnahme der Ethikkommission erforderlich sein, ist diese mit dem Antrag ein- bzw. zeitnah nachzureichen (FAQ siehe unter „Weiterführende Informationen“).
Zur Beantragung von Forschungsvorhaben in dieser Ausschreibung steht die Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.
Mit der Fokus-Förderung werden auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert. Der Umfang ist auf die beantragbaren Sach- und Personalmittel des Basismoduls begrenzt. Zur Finanzierung ausländischer Kooperationen sind die Fördermöglichkeiten der internationalen Maßnahme „Kooperationen mit Entwicklungsländern“ auf die Fokus-Förderung anwendbar. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht beantragbar.
Gefördert werden können Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.
Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID-19: Globaler Süden“ bis zum 17. Februar 2021 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 10. Februar 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.
Detaillierte Informationen zur Coronavirus-Pandemie:
DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:
Merkblatt:
Leitfaden:
Elan-Template:
FAQ Geistes- und Sozialwissenschaften und FAQ Lebenswissenschaften:
Kooperation mit Entwicklungsländern:
Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständigen Ansprechpersonen gerichtet werden:
Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden: