Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51, 2020). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung fordert die DFG auf, Forschungsvorhaben zum Thema „Aerosolpartikel und ihre Ausbreitung“ einzureichen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beantwortung offener und drängender Fragen zur Entstehung von Aerosolpartikeln beim Atmen, Sprechen, Husten, Niesen sowie deren Verdunstungskinetik und Verbreitungsdynamik (turbulente Vermischung) in Räumen. Ebenso sollen die effiziente Entfernung von Aerosolpartikeln aus der Raumluft, die Infektiosität aerosolgetragener Viren und die Inaktivierung von Viren mittels multiphysikalischer Ansätze (Strahlung, Ladung, Temperatur etc.) sowie die Deposition und der Transport von Aerosolpartikeln in den Atemwegen adressiert werden. Es wird erwartet, dass die Projekte auf SARS-CoV-2 übertragbare Modellsysteme (z. B. virusartige Partikel) verwenden. Eine interdisziplinäre Kooperation zwischen Ingenieur-, Natur- und/oder Lebenswissenschaften ist erwünscht, soweit im Einzelprojekt sinnvoll. Die geförderten Projekte werden in einen regelmäßigen fachübergreifenden Austausch einbezogen.
Um einen zügigen Projektstart zu gewährleisten, muss im Antrag ersichtlich sein, dass die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Voraussetzungen (z. B. Versuchs- und Messeinrichtungen) vorhanden sind. Diese sind im Antrag darzustellen. Weiterhin muss im Antrag deutlich werden, wie die gewonnenen Erkenntnisse zu einem besseren Verständnis des Infektionsgeschehens und damit zur konkreten Bewältigung der aktuellen Krise beitragen. Die Anschlussfähigkeit der erzielten Forschungsergebnisse für weiterführende Projekte sollte ebenfalls dargestellt werden.
Die Vorhaben sind klar von bereits anderweitig geförderten Maßnahmen abzugrenzen. Themen, die sich mit der Wirkung marktüblicher Schutzausrüstungen und bereits etablierten Konzepten beschäftigen, können innerhalb dieser Ausschreibung nicht gefördert werden.
Zur Beantragung von Forschungsvorhaben in dieser Ausschreibung steht die Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.
Mit der Fokus-Förderung werden auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert. Der Umfang ist auf die beantragbaren Sach- und Personalmittel des Basismoduls begrenzt. Zur Finanzierung ausländischer Kooperationen sind die Fördermöglichkeiten der internationalen Maßnahme „Kooperationen mit Entwicklungsländern“ auf die Fokus-Förderung anwendbar. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht beantragbar.
Gefördert werden können Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.
Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID 19: Aerosolpartikel und ihre Ausbreitung“ bis zum 2. März 2021 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 23. Februar 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.
Detaillierte Informationen zur Coronavirus-Pandemie:
DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:
Merkblatt:
Leitfaden:
Elan-Template:
Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständigen Ansprechpersonen gerichtet werden:
Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden: