Information für die Wissenschaft Nr. 18 | 23. Februar 2021

Fokus-Förderung COVID-19 „Bildung und Corona: Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Bildungsprozesse im Lebensverlauf“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51, 2020). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 ruft die DFG auf, Forschungsvorhaben einzureichen, die sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Bildungsprozesse im Lebensverlauf beschäftigen.

Im Fokus der Ausschreibung steht die sekundäranalytische Untersuchung von Bildungsprozessen im Lebensverlauf und der Organisation dieser Bildungsprozesse. Es sollen pandemiebedingte Einflüsse auf Bildung analysiert und ihre Implikationen für zukünftige Entwicklungen (z. B. soziale Ungleichheit) betrachtet werden. Schulische und außerschulische Bildungsprozesse, familiäre Interaktionen (z. B. Homeschooling) als auch Prozesse in und bezogen auf die Organisation frühkindlicher Bildung oder der Weiterbildung im Erwachsenenalter können im Zentrum der Projekte stehen. Auch die vollzogenen digitalen Innovationen und Veränderungen der Organisationsformen und Bedingungen des Lehrens und Lernens können aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie von Erwachsenen in Bildungsprozessen, aber auch Lehrkräften und Bildungsinstitutionen bewertet und mit Blick auf verschiedene Ausgangslagen und Bedürfnisse (z. B. Fernunterricht bei Kindern mit Förderbedarf, Masken im Unterricht von Kindern mit Hörschädigung, Work-Life-Balance beim Homeoffice) untersucht werden.

Für die Analyse der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Bildungsprozesse im Lebensverlauf soll das Potenzial verfügbarer, qualitätsgesicherter Datensätze aus Studien im Längsschnittdesign genutzt werden. Dabei ist die Nutzung quantitativer wie qualitativer Datensätze und Forschungsmethoden möglich, und es können sowohl Daten aus fortlaufenden Bevölkerungsstudien als auch Daten aus Ergänzungsstudien anlässlich der Coronavirus-Pandemie in den Blick genommen werden. Darüber hinaus ist auch die zusätzliche Erhebung von qualitativen oder quantitativen Daten im Rahmen von Ergänzungs- und Vertiefungsstudien anlässlich der Coronavirus-Pandemie möglich, sofern dazu bestehende Stichproben und/oder Feldzugänge genutzt und keine neuen Teilnehmenden rekrutiert werden. Für die Beantragung von Ergänzungs- und Vertiefungsstudien wird erwartet, dass die Konzepte der nutzbaren Erhebungsinstrumente bereits im Antrag skizziert werden. An dieser Stelle ist auch die Nutzung oder Weiterentwicklung bestehender Instrumente für die Durchführung der Ergänzungs- oder Vertiefungsstudie denkbar. Zudem ist auch die Synthese und Integration verschiedener Datensätze möglich. Die Datenqualität soll unter Berücksichtigung existierender fachlicher Standards im Antrag dargestellt werden, auch hinsichtlich der Grenzen ihrer externen Validität. Um einen zügigen Projektbeginn und die Durchführbarkeit innerhalb von maximal zwölf Monaten zu gewährleisten, soll die Zugänglichkeit der Daten erläutert werden. Sollte eine Stellungnahme der Ethikkommission erforderlich sein, ist diese mit dem Antrag einzureichen beziehungsweise zeitnah nachzureichen (FAQ siehe unter „Weiterführende Informationen“).

Art der Förderung

Zur Beantragung von Forschungsvorhaben im Rahmen dieser Ausschreibung steht die neu geschaffene Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Fokus-Förderung können auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert werden. Der Umfang ist auf die im Rahmen des Basismoduls beantragbaren Sach- und Personalmittel begrenzt. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht förderfähig.

Gefördert werden Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.

Antragseinreichung

Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID-19: Bildung“ bis zum 23. März 2021 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 9. März 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Coronavirus-Pandemie:

DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:

Merkblatt:

Leitfaden:

Elan-Template:

FAQ Geistes- und Sozialwissenschaften und FAQ Lebenswissenschaften:

Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständige Ansprechperson gerichtet werden:

  • Dr. Annabell Zentarra
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2:
    Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2762

Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden:

  • Dominik Gosal
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2:
    Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2436