Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt zum zweiten Mal die Förderung von Clinician Scientist-Programmen in der Universitätsmedizin aus. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit einer klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten während der Facharztweiterbildung. In der Nachwuchsförderung ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind aufgerufen, Projektanträge für den Auf- und Ausbau von Clinician Scientist-Programmen einzureichen.
Die Clinician Scientist-Programme sollen einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung und wissenschaftlichen Qualifikation von forschungsaktiven Ärztinnen und Ärzten leisten. Für die Laufzeit eines Programms wird die DFG in einer fünfjährigen Förderung 80 Prozent der Kosten für sogenannte „Rotationsstellen“ übernehmen, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Medizinischen Fakultät übernommen werden. Im Anschluss an die DFG-Förderung sollen die Programme nachhaltig in der Universitätsmedizin verankert werden.
Die Ausschreibung basiert auf den Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung zur „Etablierung eines integrierten Forschungs- und Weiterbildungsprogramms für Clinician Scientists parallel zur Facharztweiterbildung“ aus dem Jahr 2015.
Das Clinician Scientist-Programm kann an einer übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung ausgerichtet sein. Alternativ können aber auch die am Ort vorhandenen wissenschaftlichen Schwerpunkte die wissenschaftliche Grundlage des Programms bilden. Auch die Konzeption als übergeordnete Dachstruktur bei bereits bestehenden Clinician Scientist-Programmen sowie deren Ausbau ist möglich. In allen Fällen sind die wissenschaftlichen Leitthemen oder das Leitthema im Antrag darzulegen.
Darüber hinaus ist zu erläutern, wie das Clinician Scientist-Programm in bestehende Strukturen, wissenschaftliche Schwerpunkte der Medizinischen Fakultät sowie am Ort vorhandene Forschungsverbünde integriert wird.
Die wissenschaftlichen Projekte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms sowie die Arbeitsgruppen, in denen diese Projekte durchgeführt werden sollen, müssen international kompetitiv sein. In einem Antrag muss daher dargelegt werden, wie dies sichergestellt wird.
Im Antrag sollen darüber hinaus unter anderem folgende Punkte adressiert werden:
Weitere Inhalte, die dazu dienen, die wissenschaftlichen und strukturellen Ziele des Clinician Scientist-Programms zu erreichen, können im Antrag dargelegt werden.
Der Antrag auf Förderung eines Clinician Scientist-Programms wird gemeinsam von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern konzipiert. Die Beantragung erfolgt durch eine Person als alleinige Antragstellerin bzw. alleiniger Antragsteller, die im Hauptamt Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer ist und an einer Medizinischen Fakultät tätig ist. Die an der Konzeption des Antrags beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler übernehmen die Rolle von Mitverantwortlichen. Von den am Antrag beteiligten Personen werden eine besondere wissenschaftliche Qualifikation sowie ausgewiesene Erfahrungen in der Nachwuchsbetreuung erwartet.
Es gelten die für Sachbeihilfen üblichen Regeln zur Antragsberechtigung.
Die Gesamtförderdauer des Clinician Scientist-Programms beträgt fünf Jahre. Die erste Förderperiode beträgt drei Jahre. Über eine Weiterförderung von zwei Jahren wird nach Begutachtung auf Basis von Fortsetzungsanträgen entschieden.
In der ersten Förderperiode können jährlich bis zu acht Personen für jeweils drei Jahre in das Clinician Scientist-Programm neu aufgenommen werden. Die im Anschluss an die erste Förderperiode notwendige Finanzierung für die im zweiten und dritten Jahr aufgenommenen Personen stellt die DFG nach erfolgreicher Fortsetzungsbegutachtung bereit.
Die DFG übernimmt dabei die Finanzierung der wissenschaftlichen Qualifikation der Personen, die im Clinician Scientist-Programm gefördert werden. Die Finanzierung der klinischen Weiterbildung muss von der jeweiligen Einrichtung übernommen werden, an der die Personen beschäftigt sind, die im Clinician Scientist-Programm gefördert werden. Im Mittel sollte die wissenschaftliche Qualifikation 50 Prozent der Arbeitszeit über die Dauer des Qualifizierungsprogramms betragen. In der ersten Förderperiode können für die klinische Freistellung von Personen insgesamt 24 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. In der zweiten Förderperiode können insgesamt Mittel für 12 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. Von den insgesamt bewilligten Personalmitteln für Rotationsstellen übernimmt die DFG 80 Prozent der Kosten, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Fakultät gegenfinanziert werden.
Neben den Rotationsstellen können in der ersten Förderperiode Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 400 000 Euro u. a. für die Koordinierung, für Seminare und Kongressteilnahmen, für Chancengleichheitsmaßnahmen und Sachmittel zur Anschubfinanzierung für Projekte beantragt werden. Bei Antragstellung muss eine schriftliche Zusicherung der Medizinischen Fakultät über eine 20-prozentige Gegenfinanzierung der beantragten Rotationsstellen mit eingereicht werden.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte in englischer Sprache vom 1. bis 15. Juni 2021 bei der DFG ein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten.
Handelt es sich bei Ihrem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 17. Mai 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Bei Antragstellung wählen Sie bitte im elan-Portal unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Einzelförderung – Antrag auf eine Sachbeihilfe“ im elektronischen Formular die Ausschreibung „Clinician Scientist-Programm – 2. Ausschreibung“ aus.
Berücksichtigen Sie bitte bei der Erstellung Ihres Antrags den Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen (DFG-Vordruck 54.01), die Hinweise für die Antragstellung zu dieser Ausschreibung und die oben genannten Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung.
Die Anträge werden nach dem üblichen Begutachtungsverfahren der DFG vergleichend begutachtet und bewertet.
Hinweise für die Antragstellung:
Zu den Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung von 2015:
Zum elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge:
Hinweise zur Antragstellung im elan-Portal:
Merkblatt DFG-Vordruck 54.01: