Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im März 2021 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Jüdisches Kulturerbe“ (SPP 2357) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die erste dreijährige Förderperiode (2022–2024).
Das Schwerpunktprogramm will interdisziplinär und multiperspektivisch die Entwicklungen sowohl des gesellschaftlichen und kulturpolitischen Stellenwerts als auch des Umgangs mit jüdischem Kulturerbe in Europa erforschen. Dabei widmet es den historischen und gegenwärtigen Beziehungen zwischen Gesellschaft, jüdischem Kulturerbe und politischen, wirtschaftlichen, religiösen und soziokulturellen Differenzordnungen besondere Aufmerksamkeit.
Ziel des Schwerpunktprogramms ist eine Reflexion der Diskursivierung des kulturellen Erbes von Juden und Jüdinnen in Europa. Damit verbunden ist eine Neubetrachtung der Konzepte „jüdisches Kulturerbe“ (als kulturpolitische Ressource) und „Jewish heritage“ (als Gesamtheit aller Ausdrucksformen jüdischen Lebens) sowie der mit ihnen verknüpften Prozesse. Teams von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich auf interdisziplinärer Ebene kritisch mit den materiellen und immateriellen Gegenständen, Entstehungszusammenhängen und Transmissions- und Innovationsprozessen jüdischen Erbes auseinandersetzen, sind eingeladen, sich am Schwerpunktprogramm zu beteiligen, ebenso alle, die Fragen nach Strategien zur Einbindung jüdischer Gemeinschaften und Institutionen in die Prozesse der Patrimonialisierung ihres Erbes nachgehen. Gemeinsam wollen wir „jüdisches Kulturerbe“ in neuer Weise transdisziplinär betrachten und denken, aber auch bisherige wissenschaftliche, kulturpraktische und -politische Arbeiten auf diesem Gebiet zukunftsweisend zusammenführen und hinterfragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um Darstellungsformen und Restitution der im kolonialen Kontext geraubten Kulturgüter soll zudem jüdisches Kulturerbe unter Einbeziehung jüdischer Akteurinnen und Akteure neu diskutiert und definiert werden.
Das Schwerpunktprogramm ist transdisziplinär angelegt und richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen, die sich mit Gegenständen und Konzepten jüdischen Erbes – und dessen Nachleben – befassen. Hierzu werden Methoden und Forschungsgegenstände in interdisziplinären Tandemprojekten zusammengeführt, die von Forscherinnen und Forschern aus mindestens zwei unterschiedlichen Fachgruppen (siehe Beschreibung des SPP) konzipiert werden, und in projektübergreifenden Formaten ausgetauscht und abgeglichen.
Den vollständigen Antragstext finden Sie auf der Homepage des Schwerpunktprogramms (s. u.).
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Einreichung eines Projektantrags interessiert sind, werden zu einem vorbereitenden Treffen eingeladen, das von der Sprecherin Professorin Dr. Sarah M. Ross am 8. Juli 2021 zwischen 10 und 14 Uhr organisiert und ausgerichtet wird. Das Rundgespräch wird als Onlineveranstaltung stattfinden. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Rundgespräch nicht verpflichtend ist, um einen Antrag einzureichen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Teilnahme interessiert sind, werden gebeten, sich bis zum 30. Juni 2021 unter folgenden Adresse anzumelden: spp.ezjm@hmtm-hannover.d.
Reichen Sie Ihren Antrag in englischer Sprache bitte bis spätestens 17. August 2021 bei der DFG ein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Bitte wählen Sie unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Schwerpunktprogramm“ im elektronischen Formular aus der angebotenen Liste „SPP 2357 – Jüdisches Kulturerbe“ aus.
Berücksichtigen Sie bitte beim Aufbau Ihres Antrags das DFG-Merkblatt 54.01 zu Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung und die Hinweise im Merkblatt Schwerpunktprogramm 50.05, Teil B. Bitte senden Sie ein weiteres Exemplar des Antrags in elektronischer Form an die Koordinatorin des Programms unter spp.ezjm@hmtm-hannover.d.
Handelt es sich bei dem Antrag innerhalb dieses Schwerpunktprogramms um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 3. August 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte wählen Sie im Registrierungsformular bei den abschließenden Angaben ebenso wie bei der Antragstellung Ihr Schwerpunktprogramm aus der angebotenen Liste der Ausschreibungen aus. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Detaillierte Informationen zum Schwerpunktprogramm erhalten Sie im Internet unter:
Anmeldung zum Rundgespräch am 8. Juli 2021:
Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge finden Sie unter:
Die Merkblätter DFG-Vordruck 50.05 und 54.01 stehen unter:
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Koordinatorin des Schwerpunktprogramms:
Auskünfte zur Antragstellung bei der DFG erteilen:
Formal: