Vor dem Hintergrund einer neuen Open-Access-Förderung (Programm Open-Access-Publikationskosten) durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wenden sich vermehrt Verlage an DFG-geförderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Hinweis, dass ihr Förderer eine Open-Access-Publikation vorschreibe. Für die DFG als Förderer ist dies nicht korrekt.
Die DFG schreibt Projektnehmenden keine Veröffentlichung im Open Access vor. Sie fordert Projektnehmende jedoch zu einer Open-Access-Publikation im Sinne einer guten Wissenschaftspraxis und zur Unterstützung der ungehinderten Wissenszirkulation auf. Dabei sind die Seriosität und die fachliche Angemessenheit der Publikationsorte und Publikationskanäle durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie bisher zu prüfen und zu bewerten.
Die DFG schließt keine Verträge mit Verlagen ab, in deren Zeitschriften oder sonstigen Publikationsorganen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler veröffentlichen müssten. Sie stellt auch über das Programm Open-Access-Publikationskosten keine Mittel für einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung. Diese Mittel können nur von Einrichtungsleitungen eingeworben werden.
Detailinformationen zum Open Access:
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