Ergänzung zur Ausschreibung
Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die NFDI wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verantwortet beim Aufbau der NFDI den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Anträge auf NFDI-Konsortien. Zusätzlich zu den fachlichen und methodischen Konsortien sind auch Basisdienste, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet und Interoperabilität dauerhaft gesichert wird, in dieser vernetzten Struktur von hoher Relevanz.
Bereits in der Ausschreibung für die dritte NFDI-Runde (DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 37) wurde die konstitutive Rolle von Basisdiensten beim Aufbau der NFDI betont. Nach Ansicht des von der DFG eingesetzten NFDI-Expertengremiums hat die NFDI-Konferenz am 8. Juli 2021 deutlich gemacht, dass die Integration von Basisdiensten nur über einen komplexen, längerfristigen Prozess von bedarfsorientierter und partizipativer Entwicklung erfolgen kann. Damit die Basisdienste ihren Nutzen für die Konsortien maximal entfalten können und eine erfolgreiche Integration gelingt, hat das NFDI-Expertengremium in Auswertung der Erkenntnisse aus der NFDI-Konferenz eine wichtige Änderung für die Antragstellung von Basisdienst-Konsortien beschlossen: Die Antragstellung für Basisdienst-Konsortien wird von der Antragstellung für Fachkonsortien entkoppelt. Die dritte NFDI-Konferenz hat nach Einschätzung des NFDI-Expertengremiums deutlich gezeigt, dass es notwendig ist, im Rahmen einer erweiterten Vorbereitungsphase Raum für die notwendigen und unabdingbaren Abstimmungsprozesse zwischen den fachlichen Konsortien und Initiativen für Basisdienst-Konsortien zu schaffen. Das NFDI-Direktorat wird diesen Aushandlungsprozess unterstützen.
Die erweiterte Vorbereitungsphase geht mit der Aufhebung der Frist für die Einreichung von Anträgen für Basisdienst-Konsortien einher. Anträge hierzu sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Der weitere Zeitplan für die Beantragung und Begutachtung von Basisdienst-Konsortien wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 bekannt gegeben.
Eine Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur Entkoppelung der Beantragung von Basisdienst-Konsortien aus dem aktuellen Zeitplan für die dritte Ausschreibungsrunde der NFDI finden Sie in dem unten verlinkten Dokument. Darin finden sich auch weitere Hinweise für die Beantragung von Basisdienst-Konsortien.
DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 37: Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von Konsortien – Ausschreibung 2021 (3. Ausschreibungsrunde):
Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur Vorbereitung und Beantragung von Basisdiensten für die NFDI:
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