Bericht über ein DFG-Rundgespräch am 26. April 2021
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ Projekte, mit denen das Angebot digitalisierter Objekte und Metadaten für die Forschung verbessert wird. Neben der bestandsbezogenen Bereitstellung von Digitalisaten und Metadaten liegt ein weiteres Ziel des Programms in der Entwicklung und Etablierung von Praxisregeln und Standards, die den FAIR-Prinzipien entsprechen.
Eine wesentliche Grundlage für die strukturbildende Wirkung von DFG-geförderten Digitalisierungsprojekten im Bereich der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung waren bislang die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“, deren letzte Überarbeitung im Jahr 2016 erfolgte. Im Zuge der im Jahr 2020 erfolgten Öffnung des Programms „Digitalisierung und Erschließung“ für alle wissenschaftlich relevanten Objektarten hat sich der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) auch mit der künftigen Rolle und möglichen Nachfolgeformaten der DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ befasst. Bislang decken die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ vor allem den Bereich der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung ab. Die Erstellung war von der DFG-Geschäftsstelle koordiniert worden.
Aus Sicht des AWBI ist es vor dem Hintergrund einer Diversifizierung der in DFG-Projekten zu digitalisierenden Materialien nicht länger möglich und sinnvoll, die Praxisregeln zur Digitalisierung material- und fachübergreifend in einem Dokument zusammenzuführen. Auch die zentrale Koordinierung durch die DFG-Geschäftsstelle wurde als nicht mehr zielführend und umsetzbar bewertet. Vielmehr seien in dezentraler Verantwortung durch die einschlägigen Akteure neue Prozesse zu definieren, die den Anforderungen innerhalb der jeweiligen Community bestmöglich entsprechen.
Um diese Prozesse anzustoßen, hat die DFG-Geschäftsstelle am 26. April 2021 zu einem Rundgespräch zur künftigen Selbstorganisation der Praxisregeln „Digitalisierung“ eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich primär an Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen, deren Bestände in den bisherigen DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ schon sehr gut abgedeckt sind und die sich an der Erstellung der aktuellen Fassung und früherer Fassungen beteiligt hatten. Die eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertraten folgende Materialarten: Drucke, mittelalterliche Handschriften, archivalische Quellen, Nachlässe, Zeitungen, bildbezogene Materialien (hier vor allem grafische Darstellungen und Fotografien).
Mit dem Rundgespräch informierte die DFG-Geschäftsstelle über die Veränderung und schuf einen Raum für Austausch und Diskussion. Außerdem wurden Fördermöglichkeiten für künftige Initiativen zur Weiterentwicklung der Praxisregeln „Digitalisierung“ vorgestellt. Der weitere Prozess wird nun in die Hände der einschlägigen Informationsinfrastrukturinitiativen und -einrichtungen übergeben. Über den Kreis der Beteiligten an dem Rundgespräch hinaus ist jede und jeder eingeladen, sich aktiv in den Prozess der weiteren Entwicklung der Praxisregeln einzubringen.
Die Communities, die mit den im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ neu hinzugekommenen Objektarten arbeiten, sind von Anfang an aufgefordert, abgestimmte Qualitätskriterien beziehungsweise Standards zur Digitalisierung und/oder Erschließung zwischen bestandshaltenden Einrichtungen und der jeweiligen fachwissenschaftlichen Community in Selbstorganisation zu erarbeiten beziehungsweise weiterzuentwickeln. Auch hierfür bestehen entsprechende Fördermöglichkeiten.
Bericht über das DFG-Rundgespräch zur Selbstorganisation der Praxisregeln Digitalisierung am 26. April 2021:
Merkblatt und ergänzender Leitfaden – Digitalisierung und Erschließung (DFG-Vordruck 12.15):
Ansprechpersonen in der DFG: