Antragsfrist für das fachgebundene Recht zum Vorschlagen von Personen für eine Kandidatur läuft bis zum 29. April 2022
Mit der Fächerstruktur für die kommende Amtsperiode der Fachkollegien hat der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in seiner März-Sitzung eine wichtige Entscheidung für die Fachkollegienwahl im Herbst 2023 getroffen. Die Fächerstruktur bildet den Rahmen für den nun beginnenden Prozess zur Erstellung der Kandidierendenliste und für die Arbeit der Fachkollegien von 2024 bis 2028. Sie ist auch die Grundlage dafür, der Dynamik und Vielfalt der Forschungsthemen fachlich gerecht zu werden, die an die DFG herangetragen werden. Der Entscheidung ging eine intensive Prüfung der Fächerzuschnitte voraus. In die überarbeitete Fächerstruktur sind die Anregungen und Vorschläge aus den Wissenschaftsgemeinschaften und die Erfahrungen der derzeit amtierenden Fachkollegien eingeflossen. Der DFG-Senat hat auf dieser Basis den Zuschnitt überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
2023 werden insgesamt 649 Personen in 49 Fachkollegien mit 214 Fächern zu wählen sein. Anregungen, die nicht oder nicht im vollen Umfang Berücksichtigung finden konnten, werden in weitere Prozesse einfließen, insbesondere bei grundsätzlichen und übergeordneten Diskussionen innerhalb der DFG, bei denen die Gremienstruktur der Fachkollegien der DFG weiterentwickelt und auch stets die gesamte Dynamik beachtet wird, von der die Wissenschaftslandschaften geprägt sind.
Nachdem mit der Verabschiedung der Fächerstruktur feststeht, wie viele Plätze in welchen Fächern der Fachkollegien zu besetzen sind, folgt nun die Entscheidung darüber, welchen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen der Senat für die Wahl 2023 das Recht verleiht, Personen für eine Kandidatur fachgebunden vorschlagen zu dürfen. Bei unverändertem Fächerzuschnitt verleiht der Senat die für die vergangene Wahl zuerkannten fachgebundenen Vorschlagsrechte in aller Regel erneut. Umstrukturierungen einzelner Fächer können sich jedoch auf die fachliche Zuordnung fachgebundener Vorschlagsrechte auswirken. Daher bittet die DFG wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, ihre Vorschlagsrechte der vergangenen Wahl zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend angepasste Anträge formlos bis zum 29. April 2022 an die DFG zu stellen. Diese Frist gilt auch für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, die neue Anträge auf die Verleihung von fachgebundenen Vorschlagsrechten stellen möchten. Diese können ebenfalls formlos gestellt werden, müssen aber die Satzung und eine Übersicht über die Mitgliederstruktur der antragstellenden Fachgesellschaft beziehungsweise des antragstellenden Fakultätentags enthalten, um die Erfüllung der für die Verleihung des Vorschlagsrechts maßgeblichen Anhaltspunkte aus § 6 Nr. 2 WahlO darzulegen. Die Mitglieder der DFG und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sind weiterhin berechtigt, Personen in allen Fächern – also fachungebunden – für eine Kandidatur vorzuschlagen.
Die Fächerstruktur für die Wahl 2023 ist im Wahlportal unter „Festlegung der Fächerzuschnitte“, die fachgebundenen Vorschlagsrechte 2019 für den Abgleich sind unter „Informationen zum Vorschlagen von Kandidierenden“ abrufbar. Auch die Wahlordnung ist im Wahlportal verlinkt.
Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2023:
Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG:
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