Neue Akzentuierung ermöglicht Förderung von umfangreichen Maßnahmen zu Aufbau und Weiterentwicklung von Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Förderprogramm „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“ aktualisiert. Mit diesem können Mittel beantragt werden, um Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten aufzubauen und weiterzuentwickeln. Zudem ermöglicht die neue Akzentuierung, Mittel zur Konzeption von Organisationsmodellen, Vernetzungs-, Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie zur Durchführung von Studien einzuwerben, die zu Erkenntnissen für die Weiterentwicklung von Forschungsdateninfrastrukturen beitragen.
Die Aktualisierung des Programms trägt den veränderten Bedarfen aus den Wissenschaften Rechnung. Diese wurden im Rahmen einer Programmevaluation identifiziert und stehen gleichzeitig im Zusammenhang mit dem aktuell stattfindenden Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Für eine Antragstellung werden nun insbesondere Aspekte wie die Ausrichtung an wissenschaftlichen Bedarfen, die systemische, organisatorische und kooperative Integration in vorhandene Strukturen und die Einbindung von Nutzerinnen und Nutzern sowie der nachhaltige Betrieb und die Verfügbarkeit zu entwickelnder Dienste stärker eingefordert. Gleichzeitig gibt es neue Fördermöglichkeiten wie beispielsweise im Bereich der Konzeption und Etablierung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen.
Das aktualisierte Programm – unter gleichem Namen – „Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten“ hat drei Schwerpunkte:
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren und Ähnliche, sofern diese Einrichtungen gemeinnützig sind.
Anträge mit einer Förderdauer von maximal drei Jahren können ab sofort und jederzeit eingereicht werden. Anträge nach den Vorgaben des alten Programmmerkblatts können in einer Übergangszeit von drei Monaten angenommen werden.
Merkblatt zum Förderprogramm (DFG-Vordruck 12.14):
Webseite des Förderprogramms:
Frequently Asked Questions zum Förderprogramm:
Leitfragen zur Begutachtung (DFG-Vordruck 10.213):
Ansprechpersonen in der DFG: