Information für die Wissenschaft Nr. 36 | 12. Mai 2022

Fachkollegienwahl 2023: Einrichtung von Wahlstellen

Antragsfrist für das Recht „sonstige Wahlstellen“ einzurichten für wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht DFG-Mitglied sind, läuft bis 31. Juli 2022

Antragsfrist für das Recht „sonstige Wahlstellen“ einzurichten für wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht DFG-Mitglied sind, läuft bis 31. Juli 2022

Für die Fachkollegienwahl 2023 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) läuft bis zum 31. Juli 2022 die Antragsfrist für die Einrichtung „sonstiger Wahlstellen“. Dazu eingeladen sind wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind und denen mehr als 100 potenziell aktiv Wahlberechtigte angehören. Die Einrichtung einer Wahlstelle ist bei dieser Größenordnung potenziell aktiv Wahlberechtigter der einzige Weg, diesen Personen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen können nach diesen Regelungen die Einrichtung einer „sonstigen Wahlstelle“ beantragen. Die DFG-Mitglieder richten (abgesehen von den Mitgliedsverbänden) grundsätzlich Wahlstellen ein.

Um die Anzahl der potenziell aktiv Wahlberechtigten zu schätzen, gilt als Hauptkriterium die Gesamtzahl aller Professorinnen und Professoren zuzüglich aller Personen, die ihre Promotion (und ihr Studium) abgeschlossen haben, wenn sie an der Einrichtung am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben (vgl. Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung nach § 2 WahlO).

Die die Einrichtung einer Wahlstelle beantragenden wissenschaftlichen Einrichtungen müssen zudem nach § 9 Nr. 2 b) WahlO

  • in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sein,
  • gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sein
  • und ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestatten.

Zu diesen Punkten sollte der Antrag konkret Stellung nehmen.

Das entsprechende Antragsformular auf Einrichtung einer Wahlstelle für wissenschaftliche Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind, ist auf dem Fachkollegien-Wahlportal in der Rubrik „Wahlstellen“ zu finden. Über die eingehenden Anträge wird die DFG im Herbst 2022 auf der Basis der oben genannten, in der WahlO festgelegten Kriterien entscheiden.

Wenn die Einrichtung der Wahlstelle genehmigt wird, muss die antragstellende Einrichtung nach § 9 Nr. 2 b) S. 3 WahlO eine „sonstige Wahlstelle“ einrichten, die die Wahl dann in eigener Verantwortung durchführt. Die Antragstellenden werden unverzüglich über die Entscheidung informiert und sind bei einem positiven Votum zur Informationsveranstaltung für Wahlstellen der DFG am 26. Januar 2023 in Bonn eingeladen. Mit der Betreuung der Wahlstellen leisten die Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Selbstverwaltung der DFG.

Die Aufgabe einer jeden Wahlstelle ist die eigenverantwortliche Durchführung der Wahl vor Ort durch die von der wissenschaftlichen Einrichtung dafür eingesetzte Person. Dazu gehört unter anderem, die vor Ort aktiv Wahlberechtigten zu ermitteln, das Verzeichnis der Wahlberechtigten zu erstellen und die von der DFG zur Verfügung gestellten Wahlunterlagen zugriffssicher an die Wahlberechtigten zu verteilen. Es ist auch wichtig, die Wahl an der Einrichtung breit zu bewerben, um sicherzustellen, dass die Wahlberechtigten rechtzeitig Kenntnis von der Wahl erhalten können. Nähere Informationen finden sich im Wahlportal unter „Wahlstellen“ im Dokument „Aufgaben für Wahlstellen“. Darüber hinaus erhalten die Wahlstellen umfassende Handreichungen.

Um auch an Einrichtungen mit weniger als 100 potenziell aktiv Wahlberechtigten diesen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, können sie als sogenannte Einzelwählende vorgeschlagen werden. Dazu wird getrennt Anfang 2023 aufgerufen werden. Für alle Einzelwählenden, denen die DFG-Präsidentin persönlich das aktive Wahlrecht verleiht, richtet die DFG selbst eine Wahlstelle ein.

Die Frist zur Stimmabgabe der Fachkollegienwahl 2023 läuft vom 23. Oktober 2023, 14 Uhr, bis 20. November 2023, 14 Uhr. Die von der Wahlstelle ausgehändigten Wahlunterlagen enthalten die persönlichen Zugangsdaten, die eine Stimmabgabe im Onlinewahlsystem ermöglichen.

Weiterführende Informationen

Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2023:

Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG:

Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle: