Information für die Wissenschaft Nr. 48 | 28. Juni 2022

Fachkollegienwahl 2023: Frist für das Vorschlagen von Kandidierenden läuft

DFG-Senat entscheidet über fachgebundene Vorschlagsrechte für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage / Kandidierendenvorschläge bis 31. Oktober 2022, 14 Uhr, möglich

DFG-Senat entscheidet über fachgebundene Vorschlagsrechte für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage / Kandidierendenvorschläge bis 31. Oktober 2022, 14 Uhr, möglich

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 entschieden, welche wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage in welchen Fächern Vorschläge für Kandidierende bei der Fachkollegienwahl 2023 machen können. Neben diesen fachgebunden vorschlagsberechtigten Institutionen sind aufgrund der Wahlordnung die Mitglieder der DFG sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für alle Fächer vorschlagsberechtigt. Die Frist zum Vorschlagen geeigneter Personen für eine Kandidatur endet am 31. Oktober 2022 um 14 Uhr (Ausschlussfrist). Die DFG-Geschäftsstelle wird in Kürze Aufforderungsschreiben an alle Vorschlagsberechtigten versenden.

Jede fachgebunden vorschlagsberechtigte Institution kann pro Fach, in dem sie vorschlagsberechtigt ist, maximal doppelt so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen wie in diesem Fach zu wählen sind. Jede fachungebunden vorschlagsberechtigte Institution kann in einem Fach maximal so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind. Um für eine Kandidatur fachlich und qualitativ besonders geeignete Personen zu identifizieren, gibt § 6 Nr. 4 der Wahlordnung konkrete Anhaltspunkte. Zunächst sollen die einzelnen Vorgeschlagenen wissenschaftlich und persönlich qualifiziert sein. Zudem sollen die Vorschlagslisten sowohl mit Blick auf fachliche Aspekte als auch auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Berücksichtigung verschiedener Karrierestufen ausgewogen sein. Mit einer sorgsamen und verantwortungsvollen Nominierungsauswahl stellen die vorschlagsberechtigten Institutionen einerseits sicher, dass herausragende Personen allein kraft ihrer für dieses Amt notwendigen Qualifikationen Nominierungen auf sich vereinen und sich so für eine Kandidatur durchsetzen können. Andererseits stellen sie die Weichen dafür, dass sich das Wissenschaftssystem in seiner Diversität in der Zusammensetzung der Fachkollegien widerspiegelt.

Der DFG-Senat wird im Sommer 2023 die Kandidierendenliste verabschieden. Wenn in einzelnen Fächern zu viele Personenvorschläge vorliegen, werden die Kandidierenden nach Anzahl der auf sie entfallenden Nominierungen in Rangplätze bzw. Ranggruppen, erforderlichenfalls durch Los, gereiht. Für Fächer, in denen zu wenige Personen vorgeschlagen wurden, hat der Senat eine Ergänzungspflicht. Zur Förderung der Gleichstellung hat er unter bestimmten Voraussetzungen außerdem ein Ergänzungsrecht. Das genaue Verfahren regelt § 7 der Wahlordnung. Die Liste wird unmittelbar nach dem Senatsbeschluss auf dem Wahlportal der DFG veröffentlicht.

Darüber, welche der Kandidierenden in den Fachkollegien der DFG zur Bewertung von Förderanträgen tätig sein werden, entscheidet die wissenschaftliche Community mit ihren Stimmen bei der Fachkollegienwahl im Herbst 2023.

Weiterführende Informationen

Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2023:

Dort unter „Weitere Informationen“ Dokument „Fachgebundene Vorschlagsrechte der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage je Fach für die Fachkollegienwahl 2023“

Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG:

Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Christiane Burgbacher
    Tel. +49 228 885-2421
  • Katharina Schoop
    Tel. +49 228 885-2266
  • Wibke Heinecke
    Tel. +49 228 885-2919