Information für die Wissenschaft Nr. 71 | 5. Oktober 2022

Schwerpunktprogramm „Kulturerbe Konstruktion – Grundlagen einer ingenieurwissenschaftlich fundierten und vernetzten Denkmalpflege für das bauliche Erbe der Hochmoderne“ (SPP 2255)

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im März 2019 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Kulturerbe Konstruktion – Grundlagen einer ingenieurwissenschaftlich fundierten und vernetzten Denkmalpflege für das bauliche Erbe der Hochmoderne“ (SPP 2255) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die zweite dreijährige Förderperiode.

Im Fokus des Schwerpunktprogramms steht mit den Bauten der Hochmoderne (etwa 1880 bis 1970) ein noch junges Erbe, das umfassend das Bild unserer Städte und Landschaften prägt, zugleich aber in seinem Bestand stark gefährdet ist. Durch seine Eigenheiten in Struktur, Ausbau und Fassaden entzieht es sich in vielfacher Hinsicht klassisch denkmalpflegerischen, an kunsthistorischen Kanonisierungen orientierten Zugängen. Oftmals definieren hier gerade die Tragstruktur oder der Herstellungsprozess den Denkmalwert – die Konstruktion wird so zum eigentlichen Kulturerbe. Denkmalgerechte Strategien und Methoden für dessen Bewertung und Erhalt sind jedoch erst ansatzweise entwickelt; es mangelt an bautechnikgeschichtlichen, denkmaltheoretischen und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowohl für die Bewertung als auch für die Bewahrung. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms werden Kompetenzen von Geschichtswissenschaften, Denkmalpflege und Bauingenieurwesen fach- und ortsübergreifend gebündelt, mit dem Ziel des Aufbaus eines neuen Arbeitsfelds „Ingenieurwissenschaftlich fundierte und vernetzte Denkmalpflege“.

Bezogen auf die Epoche der Hochmoderne konzentriert sich die Arbeit disziplinübergreifend auf drei Themenbereiche:

  1. Im Themenbereich „Erfassen und Einordnen“ werden gezielt wesentliche Desiderate der bautechnikgeschichtlichen Forschung zur Hochmoderne aufgegriffen. Ziel ist die Präzisierung des bautechnikgeschichtlichen Koordinatensystems jener Epoche als unerlässliche Grundlage für eine belastbare Verortung und Bewertung des Kulturerbes Konstruktion und seiner Denkmale.
  2. Der Bereich „Erkennen und Bewerten“ konzentriert sich auf die Entwicklung angemessener Methoden einer integralen Bewertung des breit gefächerten Spektrums unterschiedlicher Bauten und ihrer komplexen Strukturen. Projekte im Themenbereich 2 zielen auf die Erarbeitung und Vermittlung von leistungsfähigen Ansätzen, Gütekriterien und Methoden für die denkmalkundliche Bewertung hochmoderner Bautechnik, die die bautechnischen Dimensionen in ihrer ganzen Vielfalt einbeziehen.
  3. Im Fokus des Bereichs „Erhalten und Entwickeln“ stehen die Erarbeitung und exemplarische Verifikation vernetzter Handlungsstrategien für Erhalt und Weiterentwicklung dieses Erbes, in denen denkmalfachliche und ingenieurwissenschaftliche Methoden zusammengehen. Hier erarbeiten Bauingenieurwesen und Denkmalpflege – aufeinander bezogen und auch in unmittelbarer Kooperation – Handlungsstrategien für Erhalt und Weiterentwicklung des baulichen Erbes der Moderne.

In der laufenden ersten Förderperiode werden elf überwiegend interdisziplinär zusammengesetzte Teilprojekte von großer inhaltlicher und methodischer Bandbreite von insgesamt 26 Antragstellenden bearbeitet. Ergänzend setzen Workshops, Exkursionen und Tagungen thematische und intellektuelle Impulse für die projektübergreifende Zusammenarbeit. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Schwerpunktprogramms.

In der zweiten Förderperiode liegt der wissenschaftliche Schwerpunkt einerseits auf der Fortschreibung derjenigen Teilprojekte der ersten Phase, deren Vertiefung, Ausweitung oder Abrundung wertvolle weitere Erkenntnisse verspricht. Entsprechende Folgeanträge sind erwünscht – sowohl in der etablierten als auch gegebenenfalls in inhaltlich begründeter neuer Zusammensetzung der Bearbeitungsteams. Andererseits sollen in der zweiten Förderperiode Defizite in der bisherigen Profilierung des Gesamtprogramms behoben werden. Erwünscht sind insbesondere:

  • weitere Beiträge zur historischen Aufarbeitung des bautechnikgeschichtlichen Koordinatensystems – sowohl zur Geschichte charakteristischer Konstruktionsarten und Berechnungstheorien als auch zur Professionsgeschichte der relevanten Akteursgruppen;
  • vertiefende Beiträge zur denkmaltheoretischen Auseinandersetzung mit dem konstruktiven Erbe der Hochmoderne und zukünftigen Praktiken des Weiterbauens, auch im Hinblick auf neue Herausforderungen wie Ökobilanzierung und Nachhaltigkeit;
  • Untersuchungen zur methodischen Weiterentwicklung der Forschung zum Kulturerbe Konstruktion unter Ausnutzung der neuen Möglichkeiten digitalisierter Erfassung und Dokumentation etwa im Hinblick auf Sammlung, Analyse, Ordnung oder Bewertung historischer Baukonstruktionen;
  • vergleichende Betrachtungen zu Geschichte, Bewertung und Behandlung des Kulturerbes Konstruktion im internationalen Kontext, etwa im Hinblick auf Konstruktionskulturen, Denkmaltheorien oder die Denkmalentwicklung.

Ausdrücklich wird zur Einreichung von Neuanträgen aufgerufen, deren Themen naturgemäß im Zeitraum der Hochmoderne (1880–1970) angesiedelt sein müssen.

Ein besonderes Augenmerk soll in der zweiten Förderperiode auf die Vermittlung der Forschungsergebnisse über die eigentlichen Fachcommunities hinaus gelegt werden, sei es zur Förderung des Theorie-Praxis-Transfers durch Empfehlungen und Guidelines für die Fachöffentlichkeit, sei es im Sinne der angestrebten gesellschaftlichen Inwertsetzung des Kulturerbes Konstruktion in die breitere Öffentlichkeit. Die Berücksichtigung dieses Aspektes in den Anträgen wird nachdrücklich empfohlen. Besonderer Wert wird zudem auf eine Erläuterung gelegt, wie sich das vorgeschlagene Projekt in das Schwerpunktprogramm einbetten soll. Eine inhaltliche Zuordnung zu den bestehenden thematischen Clustern (Entwicklung neuartiger Bewertungssysteme, materialorientierte Betrachtungen, (bau)technikhistorisch-empirische Zugänge, experimentell-analytische Untersuchungen) wäre in diesem Zusammenhang hilfreich.

Als Hilfestellung zur thematischen Eingrenzung Ihrer Projektanträge finden Sie den seinerzeitigen Initiativantrag auf Einrichtung des Schwerpunktprogramms mit zentralen Fragestellungen zu den drei Themenbereichen sowie zahlreiche weitere Informationen zur bisherigen Arbeit im SPP 2255 auf der unten angegebenen Website des Schwerpunktprogramms.

Reichen Sie Ihren Antrag für die zweite Förderphase bitte bis spätestens 16. Januar 2023 bei der DFG ein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Sofern Sie beabsichtigen, einen Neuantrag einzureichen, wählen Sie bitte unter „Antragstellung – Neues Projekt – Schwerpunktprogramm“ im elektronischen Formular aus der angebotenen Liste „SPP 2255 – Kulturerbe Konstruktion – Grundlagen einer ingenieurwissenschaftlich fundierten und vernetzten Denkmalpflege für das bauliche Erbe der Hochmoderne“ aus.

Handelt es sich bei dem Antrag innerhalb dieses Schwerpunktprogramms um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 9. Januar 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte wählen Sie im Registrierungsformular bei den abschließenden Angaben ebenso wie bei der Antragstellung Ihr Schwerpunktprogramm aus der angebotenen Liste der Ausschreibungen aus. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits gefördert werden und einen Fortsetzungsantrag stellen wollen, müssen den Antrag über die Registerkarte „Antragstellung – Antragsübersicht/Fortsetzungsantrag“ einreichen. Hier wird Ihr in der Förderung befindliches Projekt angezeigt, und Sie können Ihren Fortsetzungsantrag stellen.

Berücksichtigen Sie bitte beim Aufbau Ihres Antrags das DFG-Merkblatt 54.01 zu Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung und die Hinweise im Merkblatt Schwerpunktprogramm 50.05, Teil B.

Die Begutachtung des Schwerpunktprogramms wird ohne Antragstellende stattfinden.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zum Schwerpunktprogramm erhalten Sie im Internet unter:

Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge finden Sie unter:

Die Merkblätter DFG-Vordruck 50.05 und 54.01 stehen unter:

Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen der Koordinator des Schwerpunktprogramms:

  • Professor Dr.-Ing. Werner Lorenz
    Brandenburgische Technische Universität
    Cottbus-Senftenberg
    Fakultät 6
    Fachgebiet Bautechnikgeschichte
    Konrad-Wachsmann-Allee 8
    03046 Cottbus
    Tel. +49 355 69-2694

Auskünfte zur Antragstellung bei der DFG erteilen:

Fachlich:

Formal: