Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im März 2019 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Kulturerbe Konstruktion – Grundlagen einer ingenieurwissenschaftlich fundierten und vernetzten Denkmalpflege für das bauliche Erbe der Hochmoderne“ (SPP 2255) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die zweite dreijährige Förderperiode.
Im Fokus des Schwerpunktprogramms steht mit den Bauten der Hochmoderne (etwa 1880 bis 1970) ein noch junges Erbe, das umfassend das Bild unserer Städte und Landschaften prägt, zugleich aber in seinem Bestand stark gefährdet ist. Durch seine Eigenheiten in Struktur, Ausbau und Fassaden entzieht es sich in vielfacher Hinsicht klassisch denkmalpflegerischen, an kunsthistorischen Kanonisierungen orientierten Zugängen. Oftmals definieren hier gerade die Tragstruktur oder der Herstellungsprozess den Denkmalwert – die Konstruktion wird so zum eigentlichen Kulturerbe. Denkmalgerechte Strategien und Methoden für dessen Bewertung und Erhalt sind jedoch erst ansatzweise entwickelt; es mangelt an bautechnikgeschichtlichen, denkmaltheoretischen und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowohl für die Bewertung als auch für die Bewahrung. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms werden Kompetenzen von Geschichtswissenschaften, Denkmalpflege und Bauingenieurwesen fach- und ortsübergreifend gebündelt, mit dem Ziel des Aufbaus eines neuen Arbeitsfelds „Ingenieurwissenschaftlich fundierte und vernetzte Denkmalpflege“.
Bezogen auf die Epoche der Hochmoderne konzentriert sich die Arbeit disziplinübergreifend auf drei Themenbereiche:
In der laufenden ersten Förderperiode werden elf überwiegend interdisziplinär zusammengesetzte Teilprojekte von großer inhaltlicher und methodischer Bandbreite von insgesamt 26 Antragstellenden bearbeitet. Ergänzend setzen Workshops, Exkursionen und Tagungen thematische und intellektuelle Impulse für die projektübergreifende Zusammenarbeit. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Schwerpunktprogramms.
In der zweiten Förderperiode liegt der wissenschaftliche Schwerpunkt einerseits auf der Fortschreibung derjenigen Teilprojekte der ersten Phase, deren Vertiefung, Ausweitung oder Abrundung wertvolle weitere Erkenntnisse verspricht. Entsprechende Folgeanträge sind erwünscht – sowohl in der etablierten als auch gegebenenfalls in inhaltlich begründeter neuer Zusammensetzung der Bearbeitungsteams. Andererseits sollen in der zweiten Förderperiode Defizite in der bisherigen Profilierung des Gesamtprogramms behoben werden. Erwünscht sind insbesondere:
Ausdrücklich wird zur Einreichung von Neuanträgen aufgerufen, deren Themen naturgemäß im Zeitraum der Hochmoderne (1880–1970) angesiedelt sein müssen.
Ein besonderes Augenmerk soll in der zweiten Förderperiode auf die Vermittlung der Forschungsergebnisse über die eigentlichen Fachcommunities hinaus gelegt werden, sei es zur Förderung des Theorie-Praxis-Transfers durch Empfehlungen und Guidelines für die Fachöffentlichkeit, sei es im Sinne der angestrebten gesellschaftlichen Inwertsetzung des Kulturerbes Konstruktion in die breitere Öffentlichkeit. Die Berücksichtigung dieses Aspektes in den Anträgen wird nachdrücklich empfohlen. Besonderer Wert wird zudem auf eine Erläuterung gelegt, wie sich das vorgeschlagene Projekt in das Schwerpunktprogramm einbetten soll. Eine inhaltliche Zuordnung zu den bestehenden thematischen Clustern (Entwicklung neuartiger Bewertungssysteme, materialorientierte Betrachtungen, (bau)technikhistorisch-empirische Zugänge, experimentell-analytische Untersuchungen) wäre in diesem Zusammenhang hilfreich.
Als Hilfestellung zur thematischen Eingrenzung Ihrer Projektanträge finden Sie den seinerzeitigen Initiativantrag auf Einrichtung des Schwerpunktprogramms mit zentralen Fragestellungen zu den drei Themenbereichen sowie zahlreiche weitere Informationen zur bisherigen Arbeit im SPP 2255 auf der unten angegebenen Website des Schwerpunktprogramms.
Reichen Sie Ihren Antrag für die zweite Förderphase bitte bis spätestens 16. Januar 2023 bei der DFG ein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Sofern Sie beabsichtigen, einen Neuantrag einzureichen, wählen Sie bitte unter „Antragstellung – Neues Projekt – Schwerpunktprogramm“ im elektronischen Formular aus der angebotenen Liste „SPP 2255 – Kulturerbe Konstruktion – Grundlagen einer ingenieurwissenschaftlich fundierten und vernetzten Denkmalpflege für das bauliche Erbe der Hochmoderne“ aus.
Handelt es sich bei dem Antrag innerhalb dieses Schwerpunktprogramms um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 9. Januar 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte wählen Sie im Registrierungsformular bei den abschließenden Angaben ebenso wie bei der Antragstellung Ihr Schwerpunktprogramm aus der angebotenen Liste der Ausschreibungen aus. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits gefördert werden und einen Fortsetzungsantrag stellen wollen, müssen den Antrag über die Registerkarte „Antragstellung – Antragsübersicht/Fortsetzungsantrag“ einreichen. Hier wird Ihr in der Förderung befindliches Projekt angezeigt, und Sie können Ihren Fortsetzungsantrag stellen.
Berücksichtigen Sie bitte beim Aufbau Ihres Antrags das DFG-Merkblatt 54.01 zu Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung und die Hinweise im Merkblatt Schwerpunktprogramm 50.05, Teil B.
Die Begutachtung des Schwerpunktprogramms wird ohne Antragstellende stattfinden.
Detaillierte Informationen zum Schwerpunktprogramm erhalten Sie im Internet unter:
Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge finden Sie unter:
Die Merkblätter DFG-Vordruck 50.05 und 54.01 stehen unter:
Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen der Koordinator des Schwerpunktprogramms:
Auskünfte zur Antragstellung bei der DFG erteilen:
Fachlich:
Formal: