Das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Neuerungen in den Schwerpunktprogrammen beschlossen. Sie betreffen die Beschreibung der Förderziele, den Begutachtungsprozess und die Rolle der Koordinatorinnen und Koordinatoren. Um die Passfähigkeit für alle Wissenschaftsbereiche zu erhöhen, wurde die – im Kern unveränderte – Zielsetzung wie folgt neu formuliert:
„Beim Schwerpunktprogramm handelt es sich um eine Form der strategischen Forschungsförderung mit offener Ausschreibung. Ziel des Programms ist die Bearbeitung von Themen, von denen eine prägende Wirkung auf ein wissenschaftliches Feld erwartet werden kann. Diese Wirkung kann sowohl durch die Entdeckung neuer Forschungsgebiete erzielt werden als auch dadurch, dass bekannte Gebiete neu durchdacht, aus einer neuen Perspektive oder über einen neuen Zugang bearbeitet werden und dafür ein Momentum gegeben ist. Interdisziplinäre Anträge können hierbei ein besonderes Potenzial entfalten. Im Schwerpunktprogramm werden einzelne Forschungsprojekte gefördert, die im Verbund zur Erreichung der im Rahmenantrag formulierten Erkenntnisziele beitragen.“
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für die Einrichtungsanträge wurde die Möglichkeit eingeführt, dass die Koordinatorinnen und Koordinatoren ihr Konzept durch Videozuschaltung im Begutachtungspanel kurz vorstellen.
Neben dem bisher bereits üblichen Rundgespräch im Rahmen der Vorbereitung eines Einrichtungsantrags wird die Durchführung eines zweiten Rundgesprächs nach Veröffentlichung der Ausschreibung eines vom Senat der DFG eingerichteten Schwerpunktprogramms empfohlen, um eine bessere inhaltliche Koordinierung der geplanten Projektanträge zu ermöglichen. Beide Rundgespräche können wie bisher auf Antrag von der DFG gefördert werden.
Die Einreichungsfrist für Einrichtungsanträge bleibt unverändert der 15. Oktober jedes Jahres. Die Änderungen gelten erstmals für Anträge, die zum Stichtag 15. Oktober 2023 eingereicht werden.
Alle Formulare und Merkblätter, die von den genannten Neuerungen betroffen sind, wurden entsprechend geändert und stehen unter der Rubrik „Formulare und Merkblätter“ auf der Website der DFG bereit. Die geänderten Hinweise für die Begutachtung werden dort zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
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