Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Neuerungen im Förderprogramm Klinische Forschungsgruppen (KFO) beschlossen, die durch eine Evaluierungskommission unter Beteiligung von Mitgliedern aus der Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung (SGKF) empfohlen wurden. Diese Empfehlungen beruhen auf der Auswertung einer von der DFG in Auftrag gegebenen Programmevaluation durch die Beratungsgesellschaft „inspire research“. Die Neuerungen betreffen insbesondere den verbindlichen Beitrag der hochschulmedizinischen Einrichtungen zu den Klinischen Forschungsgruppen sowie das Ortsprinzip.
So kann in Zukunft auf die Einrichtung einer Forschungsprofessur zur wissenschaftlichen und organisatorischen Leitung der Klinischen Forschungsgruppe verzichtet werden, wenn bereits eine inhaltlich passende Professur am Standort der Klinischen Forschungsgruppe vorhanden ist. Diese muss allerdings – wie dies auch weiterhin für eine von der DFG finanzierte Professur gilt – spätestens nach positiver Evaluation im Rahmen der Fortsetzungsbegutachtung nach vier Jahren dauerhaft entfristet werden. Darüber hinaus wird die Forderung einer zusätzlichen Ausstattung für die Forschungsprofessur (unabhängig davon, ob durch die DFG oder die Einrichtung finanziert) nach Auslaufen der DFG-Förderung auf jeweils mindestens eine volle Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine nicht wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen nicht wissenschaftlichen Mitarbeiter über fünf Jahre nach Auslaufen der Klinischen Forschungsgruppe sowie auf das an dem am jeweiligen Standort zur jeweiligen Zeit für eine Professur übliche Maß an Sachmitteln reduziert.
Die bisher übliche Kofinanzierung der im Verbund beantragten Rotationsstellen durch die hochschulmedizinische Einrichtung entfällt künftig, wenn die Begutachtungsgruppe ein vor Ort vorhandenes Clinician Scientist-Programm positiv würdigt, in das die Rotationsstellen eingebunden werden können.
Bei Einbringung zusätzlicher Expertise und Schaffung eines Mehrwerts für den Verbund kann künftig ausnahmsweise ein Teilprojekt von einem anderen Standort im In- oder Ausland in die Klinische Forschungsgruppe integriert werden.
Die Änderungen gelten erstmals für Skizzen, die ab sofort bei der DFG eingereicht werden, und für darauf basierende Anträge. Für Skizzen, die seit dem 1. Januar 2023 eingereicht wurden, können die Änderungen nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle zum Teil im Rahmen der Antragstellung berücksichtigt werden.
Alle Formulare und Merkblätter, die von den genannten Neuerungen betroffen sind, wurden entsprechend geändert und stehen unter der Rubrik „Formulare und Merkblätter“ auf der Website der DFG bereit.
Eine englische Version dieser Informationen für die Wissenschaft wird in Kürze auf der Website der DFG veröffentlicht (siehe unten stehender Link).
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