Drafts Infectiology 2024
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert zur Einreichung von Antragsskizzen für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf.
Gegenstand der Ausschreibung ist:
Die DFG will schwerpunktmäßig Forscherinnen und Forscher in der Human- und in der Veterinärmedizin ermutigen, Fördermittel für die Erforschung vernachlässigter tropischer Infektionskrankheiten zu beantragen. Projekte zu HIV, Malaria und Tuberkulose fallen nur dann in den Fokus der Ausschreibung, wenn sie Mechanismen der Virulenz oder die Immunabwehr der genannten Krankheiten bearbeiten. Dabei können auch Ko-Infektionen Gegenstand der Antragsskizzen sein. Projekte mit sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Fragestellungen können beantragt werden, sofern sich diese mit den Folgen oder Bedingungen vernachlässigter tropischer Infektionskrankheiten beschäftigen.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist:
Anträge müssen grundsätzlich von in das deutsche Wissenschaftssystem integrierten Forscherinnen und Forschern gestellt werden, denen auch die Projektverantwortung zukommt. Fördermittel für die afrikanischen Mitantragstellenden sind in den späteren Anträgen mit zu beantragen. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG.
Für an außeruniversitären Einrichtungen arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten die Regeln zur Kooperationspflicht. Nähere Angaben hierzu sind dem Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck Nr. 50.01, siehe Link unten) in seiner aktuellen Fassung zu entnehmen.
Projekteinreichungen von Forscherinnen und Forschern, die nicht in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, können aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Mindestens eine in Deutschland arbeitende Wissenschaftlerin beziehungsweise ein Wissenschaftler muss im Konzept vertreten sein.
Beiträge zu den Gehältern der Projektführenden in Afrika können nicht beantragt werden. Mittel können nur für Arbeiten der Projektteilnehmenden in Deutschland und in den Ländern Afrikas beantragt werden. Die Beteiligung von Forscherinnen und Forschern in anderen Ländern ist zwar möglich, muss jedoch aus anderen Quellen finanziert werden.
Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen in folgendem Format eingereicht werden. Folgende Vorgaben sind zwingend einzuhalten:
(Antragstellende sind Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftler, die im Falle der Einladung zur Antragstellung Mittel beantragen werden.)
Die Skizzen müssen enthalten:
Bitte beachten Sie:
Die Projektskizzen werden von einer internationalen Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Antragstellung aufgefordert. Die deutschen Projektverantwortlichen werden über die Empfehlung der Begutachtungsgruppe in der Regel im Frühsommer des Folgejahres unterrichtet und gebeten, diese Information an ihre afrikanischen und deutschen Partnerinnen beziehungsweise Partner weiterzuleiten.
Die Einreichung der Konzepte ist ausschließlich in digitaler Form über das elan-Portal möglich bis einschließlich 30. Oktober 2023.
Erste Schritte im elan-Portal: Nach Log-In > Antragstellung > Einzelförderung > „Antragsskizze für eine Sachbeihilfe“ > Online-Formular starten. Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „Drafts Infectiology 2024“ aus.
Handelt es sich bei der Antragsskizze um Ihren ersten Antrag bei der DFG und Sie besitzen noch kein Benutzerkonto für das elan-Portal, müssen Sie sich für die Einreichung der Antragsskizze registrieren, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Ohne Registrierung bis zum 15. Oktober 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Ihre elan-Registrierungsanfrage für ein Benutzerkonto wird von der DFG geprüft; in der Regel erfolgt die Bestätigung bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Die elan-Registrierung der Partnerinnen und Partner in Afrika ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben.
Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (siehe Link unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität. Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie unter den weiterführenden Informationen (siehe Link unten).
Um eine zügige Beantwortung zu gewährleisten, sind Rückfragen in schriftlicher Form an
zu richten. Anfragen an andere Adressen können nicht bearbeitet werden.
Diese Ausschreibung liegt auch auf Englisch und Französisch vor:
Englische Version:
Französische Version:
Den Zugang zur Antragstellung über das elan-Portal finden Sie unter:
Das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfe (DFG-Vordruck Nr. 50.01) finden Sie unter:
Die DFG-Hinweise zu Publikationsverzeichnissen finden Sie unter:
Für die CVs nutzen Sie bitten den DFG-Vordruck 53.200:
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Forschungsförderung der DFG, die Sie unter www.dfg.de/datenschutz einsehen und abrufen können. Bitte leiten Sie diese Hinweise ggf. auch an solche Personen weiter, deren Daten die DFG verarbeitet, weil sie an Ihrem Projekt beteiligt sind.
Kodex Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis:
Hinweise zur Umsetzung des Kodex:
Kontaktinformation zum DFG-Team Wissenschaftliche Integrität:
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forschenden aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Ansprechpartner für formale Fragen und Fragen zu elan: