Information für die Wissenschaft Nr. 56 | 30. Juni 2023

Deutsch-afrikanische Kooperationsprojekte in der Infektiologie

Drafts Infectiology 2024

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert zur Einreichung von Antragsskizzen für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf.

Gegenstand der Ausschreibung ist:

  • Die Erforschung von vernachlässigten tropischen Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier, einschließlich deren soziale und verhaltensbezogene Aspekte. „Vernachlässigt“ heißt in diesem Zusammenhang, dass nur geringe Mittel für Grundlagenforschung zu diesen Krankheiten zur Verfügung stehen.
  • Die Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen.
  • Die nachhaltige Förderung und Unterstützung akademischer und beruflicher Karrieren von jungen afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Heimatländern, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten.
  • Die Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung; daher können auch mehrere afrikanische Partnerinnen beziehungsweise Partner an einem Projekt beteiligt sein.

Die DFG will schwerpunktmäßig Forscherinnen und Forscher in der Human- und in der Veterinärmedizin ermutigen, Fördermittel für die Erforschung vernachlässigter tropischer Infektionskrankheiten zu beantragen. Projekte zu HIV, Malaria und Tuberkulose fallen nur dann in den Fokus der Ausschreibung, wenn sie Mechanismen der Virulenz oder die Immunabwehr der genannten Krankheiten bearbeiten. Dabei können auch Ko-Infektionen Gegenstand der Antragsskizzen sein. Projekte mit sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Fragestellungen können beantragt werden, sofern sich diese mit den Folgen oder Bedingungen vernachlässigter tropischer Infektionskrankheiten beschäftigen.

Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist:

  • Infrastrukturförderung (jedoch können Mittel für notwendige Zusatzausstattungen beantragt werden)
  • Förderung klinischer Studien (clinical trials)
  • Entwicklung diagnostischer Verfahren
  • Projekte, in denen nach neuen, pharmakologisch wirksamen Substanzen gesucht wird, ohne dass überwiegend molekulare Wirkprinzipien untersucht werden
  • Projekte, die Produktentwicklung zum Inhalt haben
  • Epidemiologische Studien, die keine unmittelbare Erforschung von Virulenzmechanismen zum Ziel haben
  • Projekte, die sich auf die Sammlung von Isolaten und/oder deren Sequenzierung beschränken

Antragsberechtigung

Anträge müssen grundsätzlich von in das deutsche Wissenschaftssystem integrierten Forscherinnen und Forschern gestellt werden, denen auch die Projektverantwortung zukommt. Fördermittel für die afrikanischen Mitantragstellenden sind in den späteren Anträgen mit zu beantragen. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG.

Für an außeruniversitären Einrichtungen arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten die Regeln zur Kooperationspflicht. Nähere Angaben hierzu sind dem Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck Nr. 50.01, siehe Link unten) in seiner aktuellen Fassung zu entnehmen.

Projekteinreichungen von Forscherinnen und Forschern, die nicht in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind, können aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Mindestens eine in Deutschland arbeitende Wissenschaftlerin beziehungsweise ein Wissenschaftler muss im Konzept vertreten sein.

Beiträge zu den Gehältern der Projektführenden in Afrika können nicht beantragt werden. Mittel können nur für Arbeiten der Projektteilnehmenden in Deutschland und in den Ländern Afrikas beantragt werden. Die Beteiligung von Forscherinnen und Forschern in anderen Ländern ist zwar möglich, muss jedoch aus anderen Quellen finanziert werden.

Form der Antragsskizzen

Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen in folgendem Format eingereicht werden. Folgende Vorgaben sind zwingend einzuhalten:

  • max. sechs Seiten je Skizze (Ausschlusskriterium)
  • max. zweiseitige CVs aller voraussichtlichen (deutschen und afrikanischen) Antragstellenden mit integrierten Publikationsverzeichnissen. Die DFG-Hinweise zu Publikationsverzeichnissen (siehe Link unten) müssen hierbei beachtet werden.
  • max. zwanzig Publikationen pro Lebenslauf
  • CVs werden als Einzeldokument in elan hochgeladen. Der DFG-Vordruck 53.200 (siehe Link unten) muss für die CVs genutzt werden.
  • Es sind ausschließlich Lebensläufe von Antragstellenden beizufügen.

(Antragstellende sind Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftler, die im Falle der Einladung zur Antragstellung Mittel beantragen werden.)

Die Skizzen müssen enthalten:

  • tabellarische Übersicht aller voraussichtlichen Antragstellenden
  • wissenschaftliche Beschreibung des Projekts
  • Konzeption der Zusammenarbeit
  • Konzept zur Weiterbildung von Forschenden in frühen Karrierephasen am jeweiligen afrikanischen Standort
  • kurze Darstellung der vorhandenen Infrastruktur der afrikanischen Projektpartnerinnen beziehungsweise Projektpartner
  • Sollten projektspezifische Publikationen vorliegen, steht es frei, diese in der sechsseitigen Skizze aufzuführen.
  • Für alle zitierten Publikationen gilt, dass ausschließlich veröffentlichte beziehungsweise zur Veröffentlichung in peer-reviewed-Journalen akzeptierte Manuskripte aufgeführt werden dürfen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Projektkonzepte sollen zunächst für eine dreijährige Laufzeit mit zusätzlicher längerfristiger Perspektive skizziert werden; Fortsetzungsanträge sind entsprechend den üblichen Verfahren der DFG möglich.
  • Deutsche und afrikanische Partnerinnen beziehungsweise Partner bilden ein Konsortium. Projektmittel werden in den Anträgen nach den Projektanforderungen den jeweiligen Partnern zugeteilt.
  • Die Skizzen müssen zwingend von in Deutschland arbeitenden Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftlern in englischer Sprache eingereicht werden.
  • Die afrikanischen Mitantragstellenden können nicht unabhängig – ohne deutsche Partnerinnen und/oder Partner – auftreten.
  • Es gibt in elan keine Formatvorlage für Skizzen.
  • Eingereichte Anlagen, die zusätzlich zu den oben genannten Antragsdokumenten (Skizze plus CVs) eingereicht werden, werden grundsätzlich nicht an die Mitglieder der Begutachtungsgruppe weitergeleitet.
  • Eine detaillierte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist in den Skizzen nicht erforderlich. Die Erwähnung einer geschätzten Gesamtsumme ist ausreichend.
  • Wegen der Zielsetzung dieser Ausschreibung, Beiträge zur nachhaltigen Stärkung der Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten, sollten die Mittel überwiegend dem afrikanischen Partner zukommen.

Verfahren

Die Projektskizzen werden von einer internationalen Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Antragstellung aufgefordert. Die deutschen Projektverantwortlichen werden über die Empfehlung der Begutachtungsgruppe in der Regel im Frühsommer des Folgejahres unterrichtet und gebeten, diese Information an ihre afrikanischen und deutschen Partnerinnen beziehungsweise Partner weiterzuleiten.

Stichtag

Die Einreichung der Konzepte ist ausschließlich in digitaler Form über das elan-Portal möglich bis einschließlich 30. Oktober 2023.

Erste Schritte im elan-Portal: Nach Log-In > Antragstellung > Einzelförderung > „Antragsskizze für eine Sachbeihilfe“ > Online-Formular starten. Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „Drafts Infectiology 2024“ aus.

Handelt es sich bei der Antragsskizze um Ihren ersten Antrag bei der DFG und Sie besitzen noch kein Benutzerkonto für das elan-Portal, müssen Sie sich für die Einreichung der Antragsskizze registrieren, um ein Benutzerkonto zu erhalten. Ohne Registrierung bis zum 15. Oktober 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Ihre elan-Registrierungsanfrage für ein Benutzerkonto wird von der DFG geprüft; in der Regel erfolgt die Bestätigung bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Die elan-Registrierung der Partnerinnen und Partner in Afrika ist in dieser Phase nicht erforderlich.

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben.

Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (siehe Link unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität. Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie unter den weiterführenden Informationen (siehe Link unten).

Weiterführende Informationen

Um eine zügige Beantwortung zu gewährleisten, sind Rückfragen in schriftlicher Form an

zu richten. Anfragen an andere Adressen können nicht bearbeitet werden.

Diese Ausschreibung liegt auch auf Englisch und Französisch vor:
Englische Version:

Französische Version:

Den Zugang zur Antragstellung über das elan-Portal finden Sie unter:

Das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfe (DFG-Vordruck Nr. 50.01) finden Sie unter:

Die DFG-Hinweise zu Publikationsverzeichnissen finden Sie unter:

Für die CVs nutzen Sie bitten den DFG-Vordruck 53.200:

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Forschungsförderung der DFG, die Sie unter www.dfg.de/datenschutz einsehen und abrufen können. Bitte leiten Sie diese Hinweise ggf. auch an solche Personen weiter, deren Daten die DFG verarbeitet, weil sie an Ihrem Projekt beteiligt sind.

Kodex Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis:

Hinweise zur Umsetzung des Kodex:

Kontaktinformation zum DFG-Team Wissenschaftliche Integrität:

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forschenden aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

Ansprechpartner für fachliche Fragen:

Ansprechpartner für formale Fragen und Fragen zu elan: