Information für die Wissenschaft Nr. 76 | 29. September 2023

Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen

DFG legt Empfehlungen für mehr Handlungssicherheit bei Antragstellung und Begutachtung vor / Konkrete Reflexion und Prüfung statt „roter Linien“

Bei internationalen Forschungskooperationen in von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekten sollen künftig auch die möglichen Risiken solcher Kooperationen stärker und systematischer reflektiert werden. Hierzu hat die größte Forschungsförderorganisation und zentrale Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland Empfehlungen formuliert, die nun vom Hauptausschuss beschlossen wurden. Die Empfehlungen sollen insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Forscherinnen und Forschern in autoritär regierten Ländern dazu führen, potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen realistisch einzuschätzen und auf dieser Grundlage abgewogene Entscheidungen zu treffen. Sie richten sich in erster Linie an antragstellende Personen und Forschungseinrichtungen, sollen aber auch in den Begutachtungs- und Entscheidungsprozess der DFG eingebunden werden.

„Der Austausch von Daten, Erfahrungen, Fertigkeiten und zwischen Personen, der zum Wesen wissenschaftlicher Kooperationsprojekte gehört, kann stets auch Risiken bergen. Diese hängen nicht nur vom Forschungsgegenstand ab, sondern auch von den Kooperationspartnern sowie von den politischen Zielen und den rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden des Kooperationslandes“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker bei der Vorstellung der Empfehlungen. „Aus Sicht der DFG ist deshalb eine Abwägung jeder internationalen Kooperation notwendig. Wir verzichten dabei bewusst darauf, generelle ‚rote Linien‘ hinsichtlich bestimmter Länder, Partnerinstitutionen oder Forschungsthemen zu ziehen, denn die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Stattdessen haben wir Prüf- und Reflexionsschritte zusammengestellt, die unsere Antragstellerinnen und Antragsteller auf mögliche Risiken hinweisen und mehr Handlungssicherheit geben sollen. Auf diese Weise können wir gemeinsam und zeitnah auf geopolitische Veränderungen reagieren und den reflektierten Umgang mit Chancen und Risiken des Forschungshandelns fördern.“

Den jetzt veröffentlichten Empfehlungen zufolge sollen Antragstellerinnen und Antragsteller, die mit internationalen Partnern kooperieren wollen, künftig so konkret wie möglich erläutern, welche Risiken dabei auftreten können. Geprüft werden soll etwa, ob an dem jeweiligen Partnerinstitut Forschung zu militärischen oder vergleichbaren Zwecken durchgeführt wird und ob ein systematisches Abgreifen von Forschungsdaten denk- oder erwartbar ist. Ebenso soll der Forschungsgegenstand auf kritische Anwendungs- oder Verwertungsmöglichkeiten geprüft werden. Auch Einschränkungen in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit im Kooperationsland, etwa hinsichtlich der Publikation der Projektergebnisse, sollen reflektiert werden.

Bei allen empfohlenen Prüf- und Reflexionsschritten gilt der Grundsatz: je größer die Risiken beziehungsweise ihr Anschein, desto genauer und ausführlicher sollte das Forschungsprojekt begründet werden. Umgekehrt genügt ein kurzer Hinweis, wenn bei einem beantragten Projekt keine erkennbaren Risiken bestehen.

Zusätzlich sollen sich Forscherinnen und Forscher auf ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute stützen können, bei denen die rechtliche Verantwortung für die Kooperationen liegt und die die konkreten Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten. Dazu gehört neben der Hilfestellung bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben auch die fortwährende Unterstützung durch die Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird zudem empfohlen, sich bei der Abwägung von Risiko und Nutzen einzelner Kooperationen in ihren wissenschaftlichen Communities sowie mit den an vielen Forschungseinrichtungen bereits etablierten Kommissionen und Beauftragten eng auszutauschen.

Die entsprechenden Hinweise zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen für die Antragstellenden und für die am Urteilsbildungsprozess beteiligten Personen werden derzeit in der Geschäftsstelle der DFG in die entsprechenden Dokumente und technischen Systeme überführt. Des Weiteren soll im Internetangebot der DFG zeitnah eine Übersichtsseite mit weiterführenden Links und Informationen verfügbar gemacht werden.

Mit den neuen Risikoabwägungen werden auch bereits bestehende Regelungen ergänzt. So hat eine von DFG und Leopoldina im Jahr 2015 eingerichtete wissenschaftliche Kommission Empfehlungen in Bezug auf sicherheitsrelevante Forschung und ihre Herausforderungen (Dual Use) veröffentlicht und darin auch die internationale Dimension adressiert. Diese wurden zuletzt im November 2022 aktualisiert. Auch die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sollen regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
    Tel. +49 228 885-2109

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Annette Schmidtmann
    Leiterin der Abteilung Fachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung
    Tel. +49 228 885-2251
  • Dr. Johanna Kowol-Santen
    stellvertretende Leiterin der Abteilung Fachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung
    Tel. +49 228 885-2318

Die Empfehlungen finden sich unter:

Weitere Informationen zum Gemeinsamen Ausschuss von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung: