Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.
Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Karrierephase ist möglich, die Nachwuchsförderung steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.
Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:
Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 20. März 2024 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forschenden aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen und Hochschultypen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (siehe Link unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität. Hinweise zur Umsetzung finden Sie unter den weiterführenden Informationen (siehe Link unten).
Genaue Hinweise zur Abfassung der Antragsskizzen finden Sie unter:
Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter:
Für administrative und technische Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für allgemeine Auskünfte stehen auch zur Verfügung:
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Kodex Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis:
Hinweise zur Umsetzung des Kodex:
Kontakt zum DFG-Team Wissenschaftliche Integrität: