Bis Montag, 20.11.2023, 14 Uhr, kann noch gewählt werden: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Noch bis zum 20. November, 14 Uhr, läuft die Fachkollegienwahl 2023 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Die DFG ruft alle Wahlberechtigten, die noch nicht abgestimmt haben, dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Mit der Teilnahme an der Wahl können Sie direkt und fachnah mitbestimmen und aktiv an der Selbstverwaltung der Wissenschaft mitwirken.
Wer wählen darf, regelt die Wahlordnung in § 2. Im Wesentlichen sind dies alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine – nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkte – wissenschaftlich forschende Tätigkeit an einer Wahlstelle ausüben. Wahlberechtigte können mit den von den jeweiligen Wahlstellen vor Ort verteilten Wahlunterlagen einfach online wählen. Die Wahlunterlagen enthalten die Zugangsdaten für das Wahlsystem. Nach der Anmeldung können Wählerinnen und Wähler dort ihre sechs Stimmen auf die insgesamt 1631 Kandidierenden verteilen. Sie können dabei einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben.
Sie sind wahlberechtigt und haben dennoch keine Wahlunterlagen erhalten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Wahlstelle. Eine Liste aller Wahlstellen mit Kontaktpersonen finden Sie auf dem Wahlportal der DFG unter www.dfg.de/fk-wahl202. Wer an keiner Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig ist, kann leider nicht an der Fachkollegienwahl teilnehmen.
Nach Auszählung der Stimmen und Freigabe durch den Senatsbeauftragten wird die DFG auf dem Wahlportal das vorläufige Wahlergebnis veröffentlichen. Das endgültige Ergebnis stellt die DFG-Präsidentin nach den entsprechenden Verfahrensschritten im ersten Quartal 2024 fest. Im Frühjahr konstituieren sich dann die neu gewählten Fachkollegien und nehmen ihre Arbeit auf.
Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle:
Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2023:
Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG: