Information für die Wissenschaft Nr. 4 | 17. Januar 2024

Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2025–2027

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.

Format

Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Die Teilnehmer*innen einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens zwölf, höchstens 16 Wissenschaftler*innen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Die Teilnehmer*innen des jeweiligen Landes sollen an unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. 

Antragstellung und Koordination einer Trilateralen Forschungskonferenz übernehmen je ein*e Wissenschaftler*in aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Antragsteller*innen müssen für die gesamte Dauer der Trilateralen Forschungskonferenzen eine institutionelle Anbindung an eine Forschungs- oder Hochschuleinrichtung ihres Landes nachweisen.

Frühe Karrierephase

Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit kann nur gewählt werden, wenn sich vom antragstellenden Trio mindestens zwei Antragsteller*innen sowie mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen in der definierten Postdoc-Phase befinden. Es gelten dann folgende Bedingungen: zweijährige Förderung mit insgesamt zwei (statt drei) Treffen und mit einer Gruppe von mindestens neun, höchstens zwölf Teilnehmer*innen, wobei alle drei Länder mit mindestens zwei (bei mehr als neun Teilnehmer*innen mindestens drei) Personen vertreten sein müssen. 

Außerdem wird bei dieser Variante eine institutionelle Anbindung der Antragsteller*innen nur noch für mindestens ein Jahr ab Bewilligung vorausgesetzt. Sie muss für das zweite Förderjahr im Laufe des ersten erneut nachgewiesen oder die Projektleitung auf ein anderes Mitglied der Gruppe übertragen werden, das sich seinerseits noch in der definierten Postdoc-Phase befindet und bei dem die geforderte institutionelle Anbindung auch für das zweite Förderjahr gegeben ist. 

Gäst*innen

An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäst*innen beteiligt werden (maximal zwei pro Treffen). Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäst*innen. Die DFG ermöglicht jedoch deutschen Bewilligungsempfänger*innen, Mittel für Gäst*innen aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.

Sprachen

Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Der konkrete Gebrauch der drei Sprachen bei der Durchführung der Arbeitstreffen muss im Antrag erläutert werden.

Verfahren

Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrages, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die vorgesehenen Teilnehmer*innen erläutert. 

Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine*n Fachgutachter*in sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreter*innen der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören. 

Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen.

Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen (Link siehe unten). 

Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteria@villavigoni.eu), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 14. April 2024.

Datenschutz und gute wissenschaftliche Praxis

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise der drei Förderorganisationen und leiten Sie diese Hinweise ggf. auch an solche Personen weiter, deren Daten die DFG, die FMSH und Villa Vigoni verarbeiten, weil sie an Ihrem Projekt beteiligt sind.

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben.

Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Link siehe unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität (Kontakt siehe unten). Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie auf der Webseite zur Wissenschaftlichen Integrität (Link siehe unten).

Weiterführende Informationen

Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Website der DFG:

Den Antrag in digitaler Form senden Sie bitte an:

Informationen zum Datenschutz der DFG:

Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis finden Sie unter: 

Der Kontakt zum bei der DFG-Geschäftsstelle zuständigen Team für die Wissenschaftliche Integrität: 

Die Webseite zur Wissenschaftlichen Integrität finden Sie hier:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Villa Vigoni - Centro italo-tedesco per il dialogo europeo

Fondation Maison des Sciences de l’Homme

  • Dr. Falk Bretschneider
    Direction Recherche & International
    coopération franco-allemande
    54 Boulevard Raspail
    75006 Paris
    Tel.: +33 1 40 48 64 83

    www.fmsh.fr