Im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ wird die Digitalisierung von Objekten aktuell nur dann gefördert, wenn die Digitalisate direkt im Open Access frei und uneingeschränkt für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Vonseiten der Wissenschaftler*innen besteht aber eine große Nachfrage an einer digitalen Bereitstellung auch von Materialien, die zum Beispiel aus datenschutz-, urheber- oder archivrechtlichen Gründen nicht überregional im Open Access angeboten werden können. Daher hat der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) eine Ausschreibung zur Förderung von Pilotprojekten zur Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte beschlossen.
In der Pilotphase sollen technische und organisatorische Lösungen unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage für die Bereitstellung (noch) rechtlich geschützter Materialien in digitaler Form geschaffen werden. Dabei sollen unterschiedliche Sparten und Objektgattungen berücksichtigt werden. Ein Koordinierungsprojekt soll für die Vernetzung und laufende Abstimmung unter den Pilotprojekten sorgen und die Ergebnisse bündeln und adäquat bereitstellen.
Ziel der Förderung ist sowohl die Entwicklung von Workflows, Anwendungsprofilen, technischen Werkzeugen als auch deren praktische Erprobung anhand ausgewählter Bestände. Außerdem sollen die Workflows, Anwendungsprofile und technischen Werkzeuge zur freien Nachnutzung bereitgestellt werden, um den bestandshaltenden Communities möglichst generische Lösungsansätze sowie gegebenenfalls daraus abgeleitete Handreichungen oder Best Practices anzubieten.
Pilotvorhaben sollten sich in eines oder mehrere der folgenden, im Ausschreibungstext näher charakterisierten Arbeitsfelder einordnen:
1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen
2. Standardisierte Rechtebeschreibung
3. Präsentationssysteme und Rechtemanagement
4. Derivate
Pilotvorhaben können für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten beantragt werden, Koordinierungsprojekte für maximal 30 Monate.
Interessent*innen werden gebeten, bis zum 12. April 2024 eine unverbindliche, kurze Absichtserklärung über das elan-Portal der DFG einzureichen.
Förderanträge können bis zum 1. Juli 2024 ebenfalls über das elan-Portal eingereicht werden.
Der vollständige Ausschreibungstext ist unter diesem Link zu finden:
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:
E-Mail: | sophia.allef@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2863 |
E-Mail: | Ulrike.Hintze@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2399 |
E-Mail: | lis@dfg.de |