Die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Forschung und der Forschungsförderung ist erklärtes Ziel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Bereich der wissenschaftlichen Geräte kann eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung darin bestehen, defekte oder ältere Geräte zu reparieren und auf den neuesten Stand aufzurüsten statt sie durch neue Geräte zu ersetzen.
Die DFG unterstützt die nachhaltige Gerätenutzung im Rahmen einer Überarbeitung von Regelungen für die Geräteförderung durch Flexibilisierung und Ausweitung der Reparaturmöglichkeiten.
Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass bei der Antragstellung auch Mittel zur Ertüchtigung eines vorhandenen Geräts beantragt werden können (anstelle einer Neuanschaffung).
Zu den Empfehlungen „Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im DFG-Förderhandeln“:
Zum Leitfragenkatalog zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess:
Informationen zur Geräteförderung der DFG:
Reparaturantrag für DFG-finanzierte Geräte (Vordruck 22.30):