Information für die Wissenschaft Nr. 53 | 19. Juni 2024

DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Erkenntnistransferprojekte

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) fordern wieder gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftler*innen aus Universitäten / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) / Fachhochschulen (FH) und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern mit dem Ziel, bestehende Lücken zwischen Grundlagenforschung und Anwendung zu schließen.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern aus dem Wissenschafts- und Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. 

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ein weiteres Mal ihre Transferaktivitäten, um den Transfer von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. In der gemeinsamen Transferaktivität fungieren Fraunhofer-Institute als Mittler zwischen Universität / HAW / FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner insbesondere auch wirtschaftlich zu verwerten.

Gegenstand der Ausschreibung

Beantragt werden können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall nur ein Anwendungspartner, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner). Die Laufzeit der Projekte kann maximal drei Jahre betragen. Trilaterale Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragsteller*innen der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Verwertung und Vermarktung enthalten. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.

Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden gemeinsam von den Partnern aus Universität / HAW / FH, Fraunhofer-Institut und Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner. 

Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.

Antragsberechtigung

Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftler*innen an Universitäten/HAWs/FHs und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG zur Antragsberechtigung wie in Ziffer 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) entsprechend für die Antragsteller*innen bei der DFG. 

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt. 

Kooperationen von Wissenschaftler*innen an der Universität/HAW/FH mit einem Fraunhofer-Institut, an dem sie ebenfalls beschäftigt oder mit dem sie assoziiert sind, sind im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschlossen. 

Bitte beachten Sie auch die „Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“. Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Einreichung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Verfahren

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert.

Die Antragstellung erfolgt in den nachfolgend beschriebenen zwei Phasen. Weitergehende Erläuterungen finden Sie in den „Hinweisen für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“.

Phase 1: Projektskizzen

Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. fünf Seiten je Skizze sowie ein wissenschaftlicher Lebenslauf pro projektbeteiligter Person gemäß dem DFG-Vordruck 53.200) eingereicht werden. 

Für die Skizzen steht eine Vorlage zur Verfügung.

In einer Skizze ist darzulegen:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts (mit Angabe zum TRL),
  • die Konzeption der Zusammenarbeit mit dem Anwendungspartner (bzw. in gut begründeten Ausnahmefällen mit den Anwendungspartnern) mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine überzeugende Darstellung der geplanten wissenschaftlichen und insbesondere der wirtschaftlichen Verwertung.

Die Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 17. September 2024 ausschließlich über das elan-Portal möglich (Einzelförderung – Antragsskizze für eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation 2024/25 – Projektskizzen“ aus.

Die Projektskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Antragstellung aufgefordert.

Mit einer Aufforderung zur Antragstellung ist Mitte Dezember 2024 zu rechnen.

Phase 2: Anträge

Für die Antragstellung gelten im Allgemeinen die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. In Ergänzung beachten Sie bitte die „Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“. Für die Beschreibung des Vorhabens ist die Vorlage für trilaterale Transferprojekte 2024/25 verbindlich.

Die Anträge sowie der von allen Projektpartnern unterzeichnete Kooperationsvertrag sind bis zum 12. März 2025 einzureichen. Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegen sollte, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich über das elan-Portal (Antragsübersicht / Folgeantrag). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2024/25“ aus.

Die Anträge werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Die Antragsteller*innen werden eine Gelegenheit zur Präsentation ihres Projektes erhalten. Die Begutachtung wird voraussichtlich Anfang Juni 2025 stattfinden.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG gemeinsam für eine Förderung aussprechen. 

Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2025 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen sowie ergänzende Hinweise für Antragsteller*innen finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:

Fraunhofer-Mitarbeitende finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.

Hinweise zu den Technology Readiness Levels (TRL) finden Sie unter:

Zugang zum elan-Portal der DFG: 

DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01): 

DFG-Vordruck Curriculum Vitae (DFG-Vordruck 53.200 elan):

Ansprechpersonen bei der DFG: 

  • Dr.-Ing. Sebastian Heidrich, Ingenieurwissenschaften 1, Tel.: +49 228 885-2277, 
  • Dr.-Ing. Bastian Mohr, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2, Tel.: +49 228 885-3140,
  • Christiane Mohren, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2, Tel. +49 228 885-2019 
  • Alle per E-Mail erreichbar unter:

Ansprechpersonen bei Fraunhofer:

Für inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung: 

Für inhaltliche und administrative Fragen: