Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.
Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ist möglich, steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.
Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:
Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftler*innen werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 26. März 2025 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen und Hochschultypen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität. Hinweise zur Umsetzung finden Sie unter den weiterführenden Informationen (siehe Link unten).
Genaue Hinweise zur Abfassung der Antragsskizzen finden Sie unter:
Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle finden Sie unter:
Für administrative und technische Fragen wenden Sie sich bitte an:
Für allgemeine Auskünfte stehen auch zur Verfügung:
Bitte beachten Sie die Datenschutzgrundsätze der DFG, die Sie auf der DFG-Homepage herunterladen können:
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Kodex Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis:
Hinweise zur Umsetzung des Kodex:
Kontaktinformation zum DFG-Team Wissenschaftliche Integrität: