Information für die Wissenschaft Nr. 9 | 3. Februar 2025

Trilaterale Forschungskonferenzen „Villa Vigoni“ 2026–2028

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.

Format

Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Die Teilnehmer*innen einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens zwölf, höchstens 16 Wissenschaftler*innen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Die Teilnehmer*innen des jeweiligen Landes sollen an unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. 

Antragstellung und Koordination einer Trilateralen Forschungskonferenz übernehmen je ein*e Wissenschaftler*in aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Antragsteller*innen müssen für die gesamte Dauer der Trilateralen Forschungskonferenzen eine institutionelle Anbindung an eine Forschungs- oder Hochschuleinrichtung ihres Landes nachweisen.

Frühe Karrierephase

Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkürzter Form in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit kann nur gewählt werden, wenn sich vom antragstellenden Trio mindestens zwei Antragsteller*innen sowie mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen in der definierten Postdoc-Phase befinden. Dann gelten folgende Bedingungen: zweijährige Förderung mit insgesamt zwei (statt drei) Treffen und mit einer Gruppe von mindestens neun, höchstens zwölf Teilnehmer*innen, wobei alle drei Länder mit mindestens zwei (bei mehr als neun Teilnehmer*innen mindestens drei) Personen vertreten sein müssen. 

Außerdem wird bei dieser Variante eine institutionelle Anbindung der Antragsteller*innen nur noch für mindestens ein Jahr ab Bewilligung vorausgesetzt. Sie muss für das zweite Förderjahr im Laufe des ersten erneut nachgewiesen werden oder die Projektleitung auf ein anderes Mitglied der Gruppe übertragen werden, das sich seinerseits noch in der definierten Postdoc-Phase befindet und bei dem die geforderte institutionelle Anbindung auch für das zweite Förderjahr gegeben ist. 

Gäst*innen

An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäst*innen beteiligt werden (maximal zwei pro Treffen). Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäst*innen. Die DFG ermöglicht jedoch deutschen Bewilligungsempfänger*innen, Mittel für Gäst*innen aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.

Sprachen

Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Der konkrete Gebrauch der drei Sprachen bei der Durchführung der Arbeitstreffen muss im Antrag erläutert werden.

Verfahren

Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die vorgesehenen Teilnehmer *innen erläutert. 

Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine*n Fachgutachter*in sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreter*innen der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören. 

Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen.

Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen, das Sie auf der Homepage der Villa Vigoni finden .

Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 13. April 2025.

 

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität. Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung.

Weiterführende Informationen 

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage der Villa Vigoni

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Villa Vigoni:

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle

Fachlich: Dr. Niklas Hebing, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2949, 

Formal: Nicole Zoppke, Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften, Tel. +49 228 885-2710, 

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG. Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.