Information für die Wissenschaft Nr. 12 | 13. Februar 2025

Infolge von Inflationsentwicklung und Kostensteigerungen: DFG ergreift Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung

Ausschreibung zur Einrichtung neuer Schwerpunktprogramme einmalig für ein Jahr ausgesetzt 

Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung und allgemeiner Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren sieht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sich gezwungen, Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung und zur Aufrechterhaltung der Förderchancen in ihrem Förderportfolio zu ergreifen. Insbesondere die hohen Tarifsteigerungen für das wissenschaftliche Personal und deutlich angestiegene Anschaffungskosten für wissenschaftliche Geräte und Verbrauchsmaterialien haben zu einer erheblichen Steigerung der Antragskosten für wissenschaftliche Projekte geführt. Diese können nicht durch die im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) zugesicherten Mittelaufwüchse für die DFG-Förderung in Höhe von jährlich drei Prozent kompensiert werden. 

Im Ergebnis hat diese Entwicklung direkte Auswirkungen auf das DFG-Förderhandeln in Form verschärfter Wettbewerbsbedingungen und sinkender Förderchancen für die Antragsteller*innen: Höhere Kosten pro Projekt führen dazu, dass weniger Projekte und damit auch weniger Personalstellen gefördert werden können. In Personalstellen fließen insgesamt gut zwei Drittel der DFG-Fördergelder. 

Mit den Zielen, die Ausgabenentwicklung zu stabilisieren und einem weiteren Absinken der Förderchancen in den verschiedenen Förderverfahren vorzubeugen, musste die DFG daher eine Reihe von Steuerungsmaßnahmen in kurz- wie auch langfristiger Perspektive vornehmen. Dazu leisten verschiedene Förderprogramme ihren spezifischen Beitrag.

So musste als jüngster Schritt ein einmaliges Aussetzen der Ausschreibung für Neueinrichtungen von Schwerpunktprogrammen (SPP) beschlossen werden. Damit wird die nächst anstehende Antragsrunde zur Neueinrichtung von Schwerpunktprogrammen zum Stichtag 15. Oktober 2025 und zur Finanzierung ab 2027 ausgesetzt. Zum Stichtag 15. Oktober 2026 und zur Finanzierung ab 2028 können Einrichtungsanträge dann wieder gestellt werden. Über die im Jahr 2024 eingereichten Anträge zur Förderung ab 2026 wird der Senat wie geplant im März 2025 entscheiden.

Als weitere Beiträge für kurzfristig wirkende Maßnahmen mussten bereits in den vergangenen beiden Jahren beispielsweise die Förderquoten in der Einzelförderung um etwa zwei Prozentpunkte abgesenkt werden. Auch bei den Sonderforschungsbereichen (SFB) mussten die Förder- und Bewilligungsquoten abgesenkt werden, letztere indem die erste Förderperiode aller seit Mai 2023 neu bewilligten Verbünde um drei Monate gekürzt und die Bewilligungssummen aller übrigen Sonderforschungsbereiche ab 2024 pauschal um fünf Prozent gemindert wurden. Bei den Graduiertenkollegs (GRK) wurde unter anderem beschlossen, in zwei Antragsrunden den Förderbeginn von Einrichtungsanträgen um sechs Monate zu verschieben sowie die Bewilligung von Vertretungskosten im Fall von Forschungssemestern und Postdoc-Stellen bis auf Weiteres auszusetzen.

Die DFG bedauert diese finanziell notwendigen Einschnitte in ihrer Förderung. Mit den vorgenommenen kurz- und langfristig wirkenden Maßnahmen verbindet sie das Ziel, die Förderchancen auf absehbare Zeit zu stabilisieren und die Kontinuität der Wettbewerbsbedingungen in den DFG-Förderverfahren zu wahren. 

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG. Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.