Zur Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere in den forensischen Wissenschaften unter dem Dach der Rechtsmedizin startet 2025 die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtete Nachwuchsakademie (NWA) „Innovative Methoden und neue Marker zur Klärung forensischer Fragestellungen“.
In allen Bereichen der forensischen Wissenschaften bieten sich derzeit durch die Verfügbarkeit neuer apparativer und methodischer Entwicklungen große Chancen für Innovation. Allerdings stellt der Einstieg in innovative Forschungsfelder oder auch die eigene Entwicklung innovativer Ansätze auf hohem wissenschaftlichem Niveau für forensisch arbeitende Wissenschaftler*innen oft eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund steht das Thema „Innovation“ im thematischen Mittelpunkt der NWA.
Übergeordnete Ziele der NWA sind:
Voraussetzung für die Teilnahme an der NWA ist die Bewerbung mit einer Projektskizze zum ausgeschriebenen Thema und deren positive Bewertung durch ein Expertengremium. Optimalerweise gelingt es den teilnehmenden Wissenschaftler*innen mit der im Rahmen der NWA verfügbaren Unterstützung, aus der Projektskizze einen ersten Antrag bei der DFG zu stellen.
Mit der NWA wird eine Struktur geschaffen, über die sich junge Wissenschaftler*innen mit erfahrenen Kolleg*innen aus der Rechtsmedizin und den angebundenen forensischen Wissenschaften sowie auch untereinander zu innovativen Ansätzen und Projekten austauschen können und neue Tools für ihre weitere wissenschaftliche Entwicklung an die Hand bekommen. Über die Akademie können Projektideen bzw. Antragsentwürfe optimiert, Strategien für eine nachhaltige Erschließung eines innovativen Forschungsfeldes erarbeitet sowie interdisziplinäre Anknüpfungsmöglichkeiten und Perspektiven im persönlichen Austausch ausgelotet werden.
Bewerber*innen legen eine Projektskizze vor, die sie im Verlauf der NWA zu einem DFG-Antrag ausarbeiten. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung dieser Skizze.
Nach Auswahl der 20 Teilnehmer*innen findet der Prä-Workshop statt. Er dient der Vorbereitung der Akademiewoche und hat folgende Ziele:
Im Zeitraum zwischen Prä-Workshop und Akademiewoche werden auf Basis der im Auswahlverfahren präsentierten Projektideen Antragsentwürfe erarbeitet. Diese werden von den Pat*innen vorbegutachtet. Die Teilnehmer*innen werden zudem gebeten, ein Poster vorzubereiten, über das sie ihre Projektidee und die Konzeption ihres Vorhabens im Rahmen der Akademiewoche erläutern können.
Wichtigstes Ziel der Akademiewoche ist die Überarbeitung der Antragsentwürfe entlang der Kritik der Probegutachten. Die Teilnehmer*innen stellen ihre Projektideen vor und erhalten persönliche Hinweise zu ihren Antragsentwürfen. In Plenarveranstaltungen werden grundlegende Tools für die Entwicklung von Projekten und Anträgen vermittelt. Viel Zeit wird auf die konkrete Arbeit an Antragsentwürfen inklusive ihrer Überarbeitung entlang des Ergebnisses der Vorbegutachtungen in kleinen Peer-Gruppen unter Begleitung erfahrener Pat*innen verwendet. Optimalerweise können die Anträge so weiterentwickelt werden, dass ein Einreichen bei der DFG noch im Jahr 2025 möglich ist.
Im Nachgang zur Akademiewoche stehen die Pat*innen für Fragen zur Verfügung und betreuen die Teilnehmer*innen bis zur Einreichung ihres Antrags. Mit einer geplanten Laufzeit von maximal einem Jahr soll dieser Antrag die Durchführung von Projekten ermöglichen, die die Vorarbeiten für die Grundlage eines umfangreichen Folgeprojekts darstellen.
Dieser wird stattfinden, sobald das Ergebnis der Begutachtung der nach der NWA bei der DFG eingereichten Anträge bekannt ist. Im Mittelpunkt der Veranstaltung sollen der Bericht der Teilnehmer*innen zum Ergebnis der Antragsbegutachtung durch die DFG, die Diskussion der Gutachterkommentare sowie die Auslotung weiterer Perspektiven stehen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend. Die Kosten für die Teilnahme sowie für Unterkunft und Verpflegung werden von der DFG übernommen; die Kosten der Anreise müssen selbst getragen werden.
Die Bewerber*innen werden gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:
Ihre Bewerbung mit den o.g. Unterlagen richten Sie bitte als pdf-Dokument per Mail bis zum 27. März 2025 an ritz@med.uni-duesseldorf.d.
Bewerber*innen erhalten seitens der Koordination der Akademie bis zum 17. April 2025 eine verbindliche Entscheidung über ihre Aufnahme in die NWA.
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität. Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä zur Verfügung.
Organisation der Nachwuchsakademie:
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF. Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.