Information für die Wissenschaft Nr. 20 | 28. Februar 2025

TWAS-DFG Cooperation Visits Programme

Einladung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen aus den Ländern Ägypten, Algerien, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina (Westjordanland und Gazastreifen), Syrien, Tunesien und Yemen

Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftler*innen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte Forscher*innen in frühen Karrierephasen aller Fachrichtungen aus den Ländern Ägypten, Algerien, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina (Westjordanland and Gazastreifen), Syrien, Tunesien und Yemen zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Einrichtung in Deutschland einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthalts- und Visakosten des*der Gastwissenschaftler*in. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten für die An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann darüber hinaus monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten. 

Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftler*innen sind:

  • Die Antragsteller*innen müssen seit mindestens fünf Jahren vor der Ausschreibung in einem der oben genannten Länder in einem wissenschaftlichen System (einschließlich Graduierten- und Postgraduiertenausbildung, Forschung, Lehre) tätig gewesen sein.
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2020. Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre – 2014) früher die Promotion erlangt haben.
  • Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit der gastgebenden Einrichtung 

Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen(interner Link) zur Verfügung. 

Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2025 durch die Gastwissenschaftler*innen bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber*innen, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die den Gastwissenschaftler*innen zur Verfügung gestellt wird. 

Die Gastgeber*innen werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial einer wissenschaftlichen Kooperation mit den Gastwissenschaftler*innen zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftler*innen bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Organisation der Unterkunft, unterstützen.

Gleichstellung und Diversität 

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

Weiterführende Informationen 

Hier finden Sie Informationen zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme(externer Link) und alle Antragsunterlagen bei TWAS.

Hier finden Sie Informationen zum DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen(interner Link).

Link zum Informationsblatt für die gastgebende Einrichtung in Deutschland(Download).

Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle, Gruppe Internationale Zusammenarbeit

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.