Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Programm- und Antragsunterlagen für die zweite Förderphase
Ausschreibung 2025 (Fortsetzungsanträge der Konsortien der 2. Ausschreibungsrunde)
Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. Die NFDI wird in einem wissenschaftsgeleiteten Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut und zielt auf die Etablierung und Fortentwicklung eines übergreifenden Forschungsdatenmanagements sowie auf die Steigerung der Effizienz des gesamten Wissenschaftssystems ab. Seit Förderbeginn im Oktober 2020 kamen im Zuge von drei Ausschreibungsrunden insgesamt 27 Konsortien in die Förderung. Die zehn geförderten Konsortien der zweiten Ausschreibungsrunde haben zum Ende der ersten Förderperiode die Möglichkeit, sich um Förderung für weitere fünf Jahre zu bewerben, wobei der Fokus auf der Konsolidierung liegen soll. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verantwortet den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Förderanträge.
Finanzielle Rahmenbedingungen für die Fortsetzungsphase
Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung zur NFDI läuft am 31. Dezember 2028 und damit vor dem Ende der zweiten Förderphase der Konsortien aus. Die Anträge auf Fortsetzung der Förderung sollen dennoch einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen. Die Konsortien werden gebeten, bei ihren Mittelkalkulationen für die Jahre ab 2029 zunächst von der Annahme auszugehen, dass die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel pro Jahr für alle Konsortien in der NFDI auf einem ähnlichen Niveau liegen werden wie in den Jahren 2019 bis 2028.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird bei der Entscheidung über die Fortsetzungsanträge, soweit es die beantragten Mittel betrifft, in einem ersten Schritt nur über den Zeitraum entscheiden, der durch die aktuelle Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgedeckt ist. Sollten Bund und Länder auch über das Jahr 2028 hinaus Mittel zur Förderung von Konsortien in der NFDI zur Verfügung stellen, werden die von den Konsortien für diese Jahre beantragten Mittel abhängig von der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme einer erneuten Prüfung unterzogen.
Sofern ein Konsortium aufgrund einer negativen Bewertung des Fortsetzungsantrags durch das NFDI-Expertengremium nicht weiter gefördert wird, ist eine degressive, auf zwei Jahre begrenzte Auslauffinanzierung vorgesehen. Ein Konsortium erhält dann in den ersten 12 Monaten nach Auslaufen der regulären Förderung bis zu 70 Prozent und in den Monaten 13 bis 24 bis zu 40 Prozent der dem Konsortium für das jeweils vorletzte Haushaltsjahr der regulären Förderung bewilligten Mittel.
Fristen und Antragstellung
Diese zweite von drei Ausschreibungen richtet sich ausschließlich an die seit 2021 geförderten NFDI-Konsortien und zielt auf eine Fortsetzung der Förderung ab dem 1. Oktober 2026. Es können somit weder Anträge auf Einrichtung eines neuen Konsortiums gestellt werden, noch ist eine Wiedereinreichung von bereits abgelehnten Fortsetzungsanträgen möglich.
Vor Einreichung der Fortsetzungsanträge sind von allen Antragstellern verbindliche Absichtserklärungen vorzulegen, die über die Homepage der DFG öffentlich zugänglich gemacht werden. In der Absichtserklärung sind verbindliche Angaben zu allen antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, zu dem*der Sprecher*in, zu allen Co-Sprecher*innen und zu allen Beteiligten zu machen. Eine nachträgliche Hinzunahme von (mit)antragstellenden Einrichtungen oder Beteiligten bis zur Antragstellung ist aus formalen Gründen nicht möglich.
Bitte reichen Sie die verbindliche Absichtserklärung (DFG-Vordruck nfdi1(interner Link)) bis spätestens 18. Juni 2025 über das elan-Portal der DFG ein.
Die Frist für die Einreichung des Fortsetzungsantrags (DFG-Vordruck nfdi11(interner Link)) über das elan-Porta(externer Link) der DFG ist der 6. August 2025. Das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgt in englischer Sprache. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Förderkriterien für die NFDI (DFG-Vordruck nfdi12(interner Link)).
Als Ergänzung zu jedem Fortsetzungsantrag ist vom jeweiligen Konsortium ein Datenblatt (DFG-Vordruck nfdi100(interner Link)) einzureichen. Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen des Datenblatts den entsprechenden Leitfade(interner Link) auf der NFDI-Webseite der DFG.
Gleichstellung und Diversität
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä(externer Link) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Die Veröffentlichung „Eckpunkte für die zweite Förderphase der NFDI-Konsortien“ finden Sie hie(Download).
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Fortsetzungsanträge das elan-Porta(externer Link) und beachten Sie die Formulare und Merkblätter für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI(interner Link). Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Absichtserklärun(interner Link) und das Datenblatt als Ergänzung zu den Fortsetzungsanträgen der NFDI-Konsortie(interner Link). Hilfreich kann außerdem der Leitfaden zum Befüllen des Datenblatt(interner Link) sein.
Weitere Informationen zur NFDI finden Sie hie(interner Link).
Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle: nfdi@dfg.d(externer Link)
Ansprechpersonen zu Fragen der NFDI, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationsdienste
E-Mail: | britta.hermans@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3115 |
E-Mail: | jan.rohden@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2596 |
E-Mail: | lina.wedrich@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2036 |
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.