Information für die Wissenschaft Nr. 27 | 25. März 2025

Emmy Noether-Gruppen „Methoden der Künstlichen Intelligenz“

DFG fordert besonders qualifizierte Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen im Forschungsfeld KI zur Antragstellung auf

Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) sind inzwischen zu Schlüsselverfahren in unterschiedlichsten Forschungsbereichen geworden und werden zunehmend integraler Bestandteil wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse. Forschung im Bereich der Methoden der KI ist hierfür essenziell und umfasst die Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden der KI sowie die Analyse und Bewertung dieser Methoden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt daher ihre strategische Förderinitiative zur KI fort und strebt eine gezielte Stärkung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen in diesem Bereich an. Ziel der Ausschreibung ist es, die nächste Generation von hochqualifizierten Wissenschaftler*innen für die KI-Methodenentwicklung durch Eröffnung frühzeitiger Karriereoptionen mit hoher Eigenständigkeit zu gewinnen. Erfolgreiche Antragsteller*innen können durch die eigenverantwortliche Leitung einer Emmy Noether-Gruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren ihr Forschungsprofil schärfen, ihre internationale Sichtbarkeit erhöhen und so Berufbarkeit erlangen. 

Dieser Aufruf richtet sich an Personen aus allen Fachrichtungen, deren Forschungsprofil im Bereich der Methodenentwicklung der KI verortet ist. Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von KI-Methoden, einschließlich Theoriebildung sowie der Analyse und Bewertung dieser Methoden. Im vorliegenden Kontext wird der Begriff der KI-Methoden breit gefasst und schließt damit beispielsweise, aber nicht ausschließlich folgende Themengebiete ein: Maschinelles Lernen, Optimierung, Logik und Reasoning, Algorithmik, Data-Analytics und Data-Mining, Wissensrepräsentation, Wissensbasierte Systeme, mathematisch-formale Grundlagen, statistische Lernverfahren.

Hinweise zur Antragsberechtigung

Bewerben können sich Postdoktorand*innen sowie Inhaber*innen von befristeten Junior- oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W1/W2) in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere, auch wenn die Professur mit einem Tenure Track verbunden ist. Positiv zwischenevaluierte Juniorprofessor*innen sowie Inhaber*innen vergleichbarer Qualifizierungsprofessuren gehören nicht mehr zur Zielgruppe des Emmy Noether-Programms und sind von einer Antragstellung ausgeschlossen. Die Zwischenevaluation darf zudem nicht in die Phase der Antragsbearbeitung bei der DFG fallen, da die Antragsberechtigung sonst entfällt und der Antrag nicht zur Entscheidung gebracht werden kann.

Eine Bewerbung kann in der Regel zwei bis vier Jahre nach der Promotion erfolgen. Um eine frühe Etablierung in der Wissenschaft zu ermöglichen, wird im Rahmen dieser Ausschreibung zu einer Bewerbung bereits zwei Jahre nach der Promotion besonders ermutigt. Zur Erreichung der Vierjahresfrist ab Promotion gelten die üblichen Regeln zur Fristberechnung (Zeiten der Kinderbetreuung werden angerechnet; vgl. Merkblatt Emmy Noether-Programm (DFG-Vordruck 50.02)(interner Link)); es genügt die fristgerechte Einreichung der Skizze.

Antragsteller*innen sollten eine Promotion mit einem herausragenden Ergebnis und signifikante Vorarbeiten in Form von anspruchsvollen Veröffentlichungen in international hochrangigen Publikationsorganen oder entsprechende einschlägige Erfahrung durch industrielle Forschung in einem der vorgenannten Bereiche nachweisen. Internationale Forschungserfahrung sollte beispielsweise durch Forschungsaufenthalte im Ausland, internationale Forschungskooperationen oder ein international geprägtes Arbeitsumfeld belegt werden.

Die DFG ermuntert insbesondere Personen aus ausländischen Wissenschaftssystemen, die in das deutsche wechseln oder zurückkehren möchten, zu einer Bewerbung. Deutschland besitzt eines der innovativsten und stabilsten Wissenschaftssysteme weltweit und bietet Postdoktorand*innen neben exzellenten Forschungsbedingungen auch einen hohen Lebensstandard. Das Gehalt als Emmy Noether-Gruppenleiter*in beinhaltet Beiträge, mit denen Sie Ansprüche auf die Leistungen des hervorragenden deutschen Sozialversicherungssystems erwerben, darunter Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Zudem können Umzugskosten nach Deutschland erstattet werden. Auch Familien erhalten vielfältige Unterstützung, beispielsweise durch das gesetzlich geregelte Elterngeld oder mit dem Familienzuschlag im Emmy Noether-Programm.

Informationen zum Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig. Die Begutachtung erfolgt in beiden Stufen auf Basis der im Emmy Noether-Programm üblichen Kriterien (vgl. Hinweise für die Begutachtung im Emmy Noether-Programm (DFG-Vordruck 10.210)(interner Link)).

Die erste Stufe der Begutachtung erfolgt auf Basis schriftlicher Antragsskizzen im Umfang von nicht mehr als fünf Seiten. Weitere Informationen zu Aufbau und Format der Skizze und zur Einreichung finden Sie im Abschnitt „Hinweise zur Skizzenphase“.

Bei positiver Begutachtung werden die Antragsteller*innen zur Ausarbeitung eines Antrags im programmüblichen Umfang eingeladen. Die zweite Stufe der Begutachtung und die abschließende Entscheidung über eine Förderung erfolgen auf Basis des Antrags und einer persönlichen Vorstellung der Kandidat*innen.

Hinweise zur Skizzenphase

Soweit im Folgenden nicht anders dargestellt, gelten Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 54.01)(interner Link) und Merkblatt Emmy Noether-Programm (DFG-Vordruck 50.02)(interner Link).

Die Antragsskizze darf nicht mehr als fünf Seiten umfassen. Gegenüber der Gliederung der Beschreibung des Vorhabens – Emmy Noether Programm (DFG-Vordruck 53.05)(interner Link) für Anträge entfallen bestimmte Gliederungs- beziehungsweise Unterpunkte in der Antragsskizze und sind nicht zu adressieren; bitte beachten Sie dazu die Ergänzenden Erläuterung zu Skizzen für Emmy Noether-Gruppen im Rahmen der KI-Initiative(Download)

Der wissenschaftliche Lebenslauf gemäß Curriculum Vitae (DFG-Vordruck 53.200)(interner Link) mit der Liste der maximal zehn wichtigsten Publikationen ist zwingende Anlage der Skizze. Auf weitere Anlagen kann in der Skizzenphase verzichtet werden.

Fristen/Termine

Reichen Sie Ihre Antragsskizze bitte bis spätestens 11. Juni 2025 bei der DFG ein. Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Einreichung der Skizzen ausschließlich über das elan-Portal(externer Link)

Falls Sie noch nicht als Antragsteller*in bei der DFG registriert sind, müssen Sie die Registrierung mindestens eine Woche vor Einreichung der Skizze – also bis zum 4. Juni 2025 – im elan-Portal vornehmen. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Die Einladungen zur Antragstellung werden Anfang Oktober ausgesprochen. Als Frist für die Einreichung der Anträge ist der 17. Dezember 2025 vorgesehen. Die Entscheidung über die Anträge wird der DFG-Hauptausschuss voraussichtlich am 26. März 2026 fällen. Etwaige Abweichungen von diesem Zeitplan werden auf der DFG-Webseite zur KI-Förderinitiative(interner Link) frühestmöglich bekannt gegeben. 

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen auf, Anträge zu stellen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung.

Weiterführende Informationen 

Hier finden Sie 

Für Bewerber*innen aus dem Ausland können diese Informationen über das Deutsche Wissenschaftssystem hilfreich sein:

2026 wird es eine weitere Ausschreibung für KI-Emmy Noether-Gruppen mit einem vergleichbaren Zeitplan geben. Wenn Sie sich für die kommende Ausschreibung interessieren und weder die DFG noch das Emmy Noether-Programm kennen, empfehlen wir Ihnen, an einem virtuellen Vortrag der Prospects-Reihe zum Emmy Noether-Programm(interner Link) am 28. April 2025 oder 18. Juli 2025 teilzunehmen.

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst und ausschließlich über das E-Mail-Postfach .

Fachliche Zuständigkeit:  

  • Dr. Melanie Melching, Tel. +49 228 885-3274
  • Dr. Valentina Damerow, Tel. +49 228 885-2886

Antragsberechtigung/Verfahrensfragen:  Verena Aust, Tel. +49 228 885-3191

Administration: Kim Marita Wind, Tel. +49 228 885-3296

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.