Die Sprecher*innen haben gemäß der Verwendungsrichtlinien SFB, GRK, FIP oder EXC eine Verpflichtung, der DFG im Rahmen ihrer Berichtspflicht namentlich Angaben zu den mit DFG-Mitteln geförderten Personen zu machen. Genaueres findet sich in den jeweiligen Abschnitten der Verwendungsrichtlinien. Die Daten sind die Basis für statistische Auswertungen. Im Mittelpunkt stehen dabei statistische Berichte, die unter anderem auch auf der DFG-Internetseite veröffentlicht werden. Beispiele sind die Statistischen Berichte zu Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Exzellenzclustern, der DFG-Förderatlas, der DFG-Jahresbericht und das Chancengleichheits-Monitoring.
Erfasst werden sollen Daten zu allen Personen, seit Beginn der letzten Erhebung (11.09.2023) und bis einschließlich Ende September 2024 im Verbund wissenschaftlich tätig sind oder waren. (Optional sind Neuaufnahmen/Änderungen zusätzlich bis zu dem Tag, an dem Sie die Daten eintragen, möglich).
Bitte erfassen Sie:
Bitte denken Sie daran, beendete Promotionen nachtzutragen, auch wenn Personen bereits aus dem Verbund ausgeschieden sind.
Ja, auch Personen, die nicht aus Verbund-Mitteln gefördert werden (zu 0% oder zu 49 % und weniger), sollen erhoben werden. Dies gilt für alle Personen ab dem Status Doktorand*in und höher.
Es sollen alle Personen (also auch assoziierte Wissenschaftler*innen) erfasst werden, die im Berichtszeitraum am Verbund beteiligt waren und substanziell an der Forschung mitwirkten, unabhängig von der Finanzierungsquelle.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Beantwortung Anhaltspunkte geben:
Nein, diese Personengruppen werden nicht einbezogen. Die Erhebung bezieht sich grundsätzlich nur auf promoviertes Personal bzw. auf Personen, die eine Promotion anstreben. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Personen forschend tätig sind.
Falls die primäre Forschungsstelle des Mercator Fellows während des Berichtszeitraums mindestens einen Monat in Deutschland liegt oder lag, so erfassen Sie dessen Daten bitte in der Erhebung unter der Statusgruppe Gastwissenschaftler – entsprechend sind Mercator Fellows nicht zu erfassen, deren Forschungsstelle während des Berichtszeitraums ganz im Ausland liegt oder lag.
Es sollen sowohl die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Forschungszentren als auch die der Exzellenzcluster erhoben werden.
Es gibt die Möglichkeit, für jede Person mehrere Zeiträume einzutragen. Dies betrifft insbesondere Gastwissenschaftler*innen. Gastaufenthalte sind nur ab einer Dauer von einem Monat (alle Aufenthalte zusammengerechnet) anzugeben und werden einzeln eingetragen.
Ja, es sollen Daten zu allen Personen (ab dem Status Doktorand*in und höher) erfasst werden, die innerhalb des Berichtszeitraums, also seit der letzten Erhebung substanziell am geförderten Projekt beteiligt sind/waren. D.h., die Erhebung gilt auch für Personen, die seit der letzten Erhebung eingetreten aber bereits wieder ausgeschieden sind.
Es sollen alle Personen (ab dem Status Doktorand*in und höher) erfasst werden, die substanziell in dem Verbund mitarbeiten, unabhängig davon, ob sie extra dafür eingestellt worden sind. Erhoben werden in jedem Fall die Professor*innen, die den Antrag gestellt haben, sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die substanziell in dem Verbund mitarbeiten, auch wenn sie nicht neu eingestellt wurden.
Wenn die Personen in der Vergangenheit als Doktorand*in am Verbund mitgearbeitet haben und seitdem promoviert wurden, so sind die Informationen zum Ende ihrer Promotion noch einzutragen (unter „Statusspezifische Fragen: Doktorand*in bzw. Medizindoktorand*in“), auch wenn die Person bereits aus dem Verbund ausgeschieden ist.
Das gilt ebenfalls für Doktorand*innen, die weiterhin im Verbund mitwirken, aber in eine andere Statusgruppe gewechselt sind (bspw. als Postdoktorand*in): Auch hier sind die Informationen zum Ende der Promotion noch nachzutragen.
Die zu den ausländischen Partnerverbünden gehörenden Personen sollen nicht aufgenommen werden. Nur wenn eine Person aus dem ausländischen Verbund als Gastwissenschaftler*in aktuell im Verbund in Deutschland mitwirkt, sind Informationen zu dieser Person zu erheben.
Stipendiat*innen sind ab dem Doktorand*innenstatus mit der passenden Finanzierungsart zu erfassen.
Studentische Stipendiat*innen (z.B. DAAD RISE-Stipendiat*innen) sind nicht zu erfassen.
Für diese Personen ist bei Austritt aus dem Verbund unter „Beteiligung im Verbund“ ein Ende-Datum einzutragen. Bei Rückkehr der Personen wird für sie ein neuer Beteiligungszeitraum erfasst.
Personen, die in ihrer Elternzeit in Teilzeit weiter beschäftigt sind, werden unter „Beteiligung im Verbund“ mit der dazugehörigen Finanzierungsart weitergeführt.
Der Hilfsfragebogen ist ein Hilfsmittel, das Sie bei Bedarf einsetzen können.
Stehen Ihnen die zu erhebenden Daten z.B. nicht zentral oder nicht vollständig zur Verfügung, können Sie diese über den Hilfsfragebogen bei den beteiligten Mitarbeiter*innen direkt erfragen.
Der angekündigte Link ist aus Datenschutzgründen nur für die Sprecher*innen bzw. einzelne von ihnen autorisierte Personen vorgesehen und darf nicht an die zu befragenden Mitarbeiter*innen weitergeleitet werden. Der Zugang zum System ist passwortgeschützt.
Bei den meisten Angaben (z.B. Geburtsdatum oder Nationalität) kann – wenn nötig – „keine Angabe“ ausgewählt werden. Statt Vor- und Nachname kann ein Personencode eingegeben werden. Bitte beachten Sie dann die Hinweise zum Vergeben von Personencodes.
Grundsätzlich empfehlen wir das Anlegen anonymer Personen nicht, da mit einem höheren Anteil anonymer Eingaben die Datenqualität üblicherweise sinkt und auch die Fortschreibung im nächsten Jahr schwierig werden kann.
Die Code-Bezeichnung ist frei wählbar. Führen Sie aber unbedingt eine eigene Liste, aus der ersichtlich ist, welche Code-Bezeichnung mit welchem*r Mitarbeiter*in verknüpft ist. In der nächsten Erhebung werden auch die anonymen Personen vorbelegt und ihre Daten sollen fortgeschrieben werden.
Grundsätzlich empfehlen wir das Anlegen anonymer Personen nicht, da mit einem höheren Anteil anonymer Eingaben die Datenqualität üblicherweise sinkt und auch die Fortschreibung im nächsten Jahr schwierig werden kann. Die Möglichkeit der anonymen Eingabe ist nur für einzelne Ausnahmefälle gedacht.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen dazu haben: erhebung-koordinierte-programme@dfg.d.
Die Vorbelegungen in den Eingabefeldern ergeben sich aus den Daten, die in der letzten Erhebung eingetragen wurden. Diese Daten erfahren eine Qualitätssicherung durch die DFG, um unplausible Daten zu bereinigen.
Bitte achten Sie auf folgende Besonderheiten:
Vorbelegte Datensätze aus vorherigen Erhebungen können nicht gelöscht werden. Ist eine Person in der letzten Erhebung fälschlicherweise aufgenommen worden, schicken Sie bitte die Personen-ID des falschen Datensatzes an erhebung-koordinierte-programme@dfg.d.
Bitte tragen Sie den Forschungsschwerpunkt der jeweiligen Person ein, nicht den des Verbundes und auch nicht das eingeschriebene Studienfach/den Studienschwerpunkt.
Hier sollen der Ort und die Institution erfasst werden, an bzw. in der die Person tatsächlich arbeitet (primäre Forschungsstelle).
Bitte wählen Sie in diesem Fall die entsprechende Universität aus.
Der Beteiligungsstatus wird automatisch vergeben. Ist ein Ende-Datum bei der aktuellen Finanzierung eingetragen worden, ist der Beteiligungsstatus „ausgeschieden“, ist das Ende-Datum offen (Häkchen bei „Finanzierung noch nicht abgeschlossen“), ist der Beteiligungsstatus „beteiligt“.
Nein. Daten können nur bis zum aktuellen Tag eingegeben werden. Alles Weitere muss in der nächsten Erhebung fortgeführt werden.
In diesem Fall bleibt als Promotionstand „laufende Promotion“ eingetragen. Bitte denken Sie daran, beendete Promotionen nachzutragen, sobald Ihnen diese Information vorliegt.
Bitte tragen Sie für die vorhergehende Statusgruppe ein Enddatum ein und fügen Sie dann eine neue Zeile unterhalb ein, um dort die neue Statusgruppe und die dazu gehörige Finanzierung einzutragen. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Doktorand*innen sowie Medizindoktorand*innen und weiterem wissenschaftlichen Personal nach weiteren Angaben gefragt wird.
Nein. Sie können auch „weiß nicht“ eintragen. Tragen Sie das entsprechende Datum bitte in der nächsten Erhebung nach.
Zunächst erfolgt eine Auswahl der Finanzierungsart („ohne Verbundfinanzierung“, „zu 1 bis 49% finanziert“, „50% oder mehr verbundfinanziert“), dann tragen Sie bitte Beginn und Ende der ausgewählten Finanzierungsart ein.
Es muss der gesamte Beteiligungszeitraum lückenlos angegeben werden. Im Falle einer ‚Mischfinanzierung‘ muss jeweils die überwiegende Finanzierungsart (z.B. „ohne Verbundfinanzierung“, „zu 1 bis 49% finanziert“ etc.) ausgewählt und die entsprechenden Zeiträume aufgeführt werden (es können mehrere Finanzierungsarten und deren Zeiträume hinzugefügt werden).
War der*die Mitarbeiter*in zwischenzeitlich nicht beteiligt, so ist hierfür kein Finanzierungszeitraum einzutragen.
Die Daten können immer nur in der aktuellen Erhebung verändert werden, nicht in abgeschlossenen Erhebungen der Vorjahre. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen dazu haben: erhebung-koordinierte-programme@dfg.d.
Die Finanzierungsart bezieht sich immer auf den Prozentanteil der Verbundfinanzierung, egal, wie viele Stunden eine Person mitarbeitet. (Beispiel: Bei einer Teilzeitkraft, die zu 40% der regulären Arbeitszeit beschäftigt ist, deren Stelle aber zu 100% verbundfinanziert ist, ist die Finanzierungsart „50% oder mehr verbundfinanziert“ anzugeben.
Nein. Wenn eine Person mehrere aufeinanderfolgende Verträge mit gleichbleibender Finanzierung und Statusgruppe hat, ist dies als ein Beteiligungszeitraum einzutragen.
Nur für (Junior-)Professor*innen, deren Stellen teilweise oder ganz aus ExStra-Mitteln finanziert werden, sind die Zusatzfragen zur Stelle zu beantworten.
Der Fragebogen zu ExStra-Professuren entfällt ab 2023. Die Fragen zur Besetzung, Dotierung und Perspektive der Stelle sind in den Fragebogen zu beteiligten Personen integriert. Ausgeschriebene, aber noch nicht besetzte Professuren-Stellen werden somit nicht erfasst.
Bitte tragen Sie hier die Bezeichnung ein, mit der die (Junior-)Professur im Cluster benannt wird.
Für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professor*innen geben Sie bitte die Art der Besetzung an:
Für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professor*innen geben Sie bitte die Beschäftigungsperspektive bei Besetzung der Stelle an:
Professuren sind die Lehrstühle innerhalb des Verbundes. Dagegen ist „Professor*in“ die Amts- und Berufsbezeichnung des*der Inhabers*in einer Professur.
Die Datensätze dieser Personen können wieder geöffnet und weiterbearbeitet werden.
Die Erhebung wird über den Button „Erhebung abschließen“ beendet.
Der Bearbeitungsstatus aller Personen muss dafür auf „beendet“ oder „Nicht bearbeiten“ stehen. Der Bearbeitungsstatus ist dann beendet, wenn für die Person das Häkchen „Die Eingabe zu dieser Person ist geprüft und vollständig abgeschlossen“ gesetzt ist.
Bitte beachten Sie:
Nein. Nach der Beendigung der Erhebung über den Button „Erhebung abschließen“ kann man keine Datensätze mehr bearbeiten.
In dringenden Fällen und nur während der Laufzeit der Befragung kann die Erhebung durch die Hotline (Tel: 0228-885-3033 oder erhebung-koordinierte-programme@dfg.d) wieder geöffnet werden.
zu den DFG-Förderprogrammen: