Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft und fördert Forschung höchster Qualität in allen ihren Formen und Disziplinen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf aus der Wissenschaft selbst entwickelten Vorhaben im Bereich der erkenntnisgeleiteten Forschung.
Die DFG finanziert Forschungsvorhaben, entwirft Wettbewerbsräume und führt Verfahren zur Begutachtung, Bewertung, Auswahl und Entscheidung von Forschungsanträgen durch. Sie gestaltet Rahmenbedingungen und Standards des wissenschaftlichen Arbeitens mit. Die DFG pflegt den Dialog mit Gesellschaft, Politik und Wirtschaft und unterstützt den Transfer von Erkenntnissen. Sie berät staatliche und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen in wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Fragen.
Besondere Aufmerksamkeit der DFG gilt darüber hinaus der Förderung internationaler Zusammenarbeit, von Forscher*innen in frühen Karrierephasen, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfältigkeit in der Wissenschaft.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der DFG 2023 über 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie ganz überwiegend von Bund (69,7 Prozent) und Ländern (29,4 Prozent) erhält.
Organisiert ist die DFG als privatrechtlicher Verein. Ihre Mitglieder sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände und Akademien der Wissenschaften. Die Geschäftsstelle der DFG unterstützt die Arbeit der Organe und sonstigen Gremien.
Primäre Aufgabe der DFG ist die Förderung von erkenntnisgeleiteter Spitzenforschung. Durch ihre Förderung der gesamten Breite der Wissenschaft in Deutschland besitzt die DFG darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des deutschen Wissenschaftssystems. Daraus ergeben sich drei zentrale Handlungsansätze der DFG:
Dabei treffen die Wissenschaftler*innen im deutschen Wissenschaftssystem Förderentscheidungen und andere Beschlüsse in Selbstorganisation – als von der Wissenschaft gewählte Mitglieder in den DFG-Gremien.
Antragsberechtigte Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen können jederzeit und zu jedem Thema Förderanträge bei der DFG einreichen. Dafür umfasst das Förderportfolio der DFG ein breites Angebot unterschiedlicher Förderinstrumente, die sämtliche wissenschaftliche Disziplinen, alle Phasen des Forschungsprozesses, unterschiedlichste Projektformate und Kooperationsformen sowie alle Karrierestufen abdecken.
Für die Förderinstrumente entwickelt die DFG Prozesse der fachlichen Begutachtung, der vergleichenden Bewertung und der Entscheidung, die u. a. die Antragsvoraussetzungen, Prozessabläufe und -regeln, die Betreuung der Bewertungsgremien (insbesondere der Fachkollegien) und Entscheidungsgremien, die Entscheidungen selbst sowie die finanzielle Abwicklung der Bewilligungen festlegen. Zur Identifikation von Expertise sowie Gutachter*innen pflegt die DFG ein großes internationales Netzwerk in allen Wissenschaftsgebieten, das eine projektspezifische Begutachtung jedes denkbaren Forschungsthemas auf höchstem Niveau gewährleistet.
Die DFG berücksichtigt die besonderen Bedarfe von Forscher*innen in frühen Karrierephasen und bietet spezifische Programme an, die alle Phasen ihrer Qualifizierung angemessen unterstützen. Mit Prinzipien wirksamer Karriereunterstützung beschreibt die DFG zudem, wie die Situation von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen gestaltet sein sollte.
Die DFG identifiziert gezielt aktuelle Bedarfe in bestimmten Forschungsfeldern bzw. akute Forschungsbedarfe, um darauf frühzeitig mit förderstrategischen Initiativen reagieren zu können. Die DFG unterstützt auch gezielt internationale Kooperationen und gestaltet ihre Wettbewerbsräume so offen wie möglich für die nationale wie internationale Zusammenarbeit.
Viele DFG-geförderte Projekte sind nicht auf einen konkreten Anwendungskontext ausgerichtet; die DFG fördert deshalb auch den Wissenstransfer der durch sie geförderten Forschung in seinen unterschiedlichen Dimensionen. Dazu gehört die Förderung von Wissenschaftskommunikation und der Einbindung interessierter Bürger*innen in DFG-geförderte Projekte (Citizen Science).
Anregungen für strategisches Handeln kommen aus den wissenschaftlichen Communities – direkt aus den Fachgemeinschaften, aus den Fachkollegien, aus dem Präsidium, dem Senat, aus vom Präsidium eingesetzten Projektgruppen und Kommissionen oder aus den Kommissionen bzw. Unterausschüssen des Senats oder – in Absprache mit den Gremien – aus der Geschäftsstelle. Bei der Bewertung der Forschungsanträge sind auch hier allein die Kriterien wissenschaftlicher Qualität entscheidend.
Die DFG entwickelt möglichst optimale forschungsbezogene Rahmenbedingungen und Standards und trägt über ihr Förderhandeln dazu bei, diese im Wissenschaftssystem im Sinne einer modernen Wissenschaftskultur zu etablieren.
So engagiert sich die DFG u. a. national wie international für eine unabhängige Forschung, hohe und konsistente wissenschaftliche, ethische und rechtliche Standards, für Gleichstellung, Diversität und Chancengleichheit, für eine Nutzbarmachung der Möglichkeiten des digitalen Wandels, eine wissenschaftsförderliche Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und für die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens. Als Stimme der Wissenschaft im politischen und gesellschaftlichen Diskurs berät und begleitet sie politische Entscheidungsprozesse mit wissenschaftlicher Expertise.
Forscherinnen und Forscher müssen zur Durchführung ihrer Forschung auch auf dafür geeignete, adäquate Forschungsinfrastrukturen zurückgreifen können. Deshalb fördert die DFG zudem Forschungsinfrastrukturen, wissenschaftliche Geräte und Informationstechniken sowie wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme.