Die Informationen auf dieser Seite fokussieren auf Programme der Einzelförderung: Einzelprojekte (Sachbeihilfe) und Personenförderung (Walter Benjamin-Programm, Emmy Noether-Programm, Heisenberg-Programm und Reinhart Koselleck-Projekte). Viele Hinweise gelten aber auch für die Begutachtung in anderen DFG-Programmen.
Gute Gründe, für die DFG zu begutachten
Warum bittet mich die DFG um ein Gutachten?
Expertise: Die DFG-Geschäftsstelle bittet national und international geeignete, renommierte Expert*innen zu einer bestimmten wissenschaftlichen Fragestellung um Gutachten für einen vorgelegten Antrag. Entweder hat die Geschäftsstelle Sie als qualifizierte*n und geeignete*n Gutachter*in identifiziert oder Sie wurden von Fachkolleg*innen empfohlen.
Vertrauen: Die DFG vertraut Ihnen den Antrag und die wissenschaftlichen Ideen anderer Wissenschaftler*innen an.
Warum sollte ich als Gutachter*in für die DFG tätig werden?
Wissenschaftsgeleitete Förderentscheidungen: Die DFG entscheidet als wissenschaftliche „Selbstverwaltung“ rein wissenschaftsgeleitet. Das heißt Wissenschaftler*innen entscheiden über die Vergabe von Fördergeldern – frei von politischen Erwägungen, ausschließlich qualitätsorientiert. Diesen Prozess unterstützen Sie mit Ihrer Begutachtung und tragen dazu bei, dass das Prinzip der wettbewerblichen Vergabe von Fördermitteln ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien erhalten bleibt.
Kenntnis der Entscheidungsverfahren: Durch die Arbeit als Gutachter*in erfahren Sie mehr über den Begutachtungsprozess, die Arbeitsweise der Gremien und die Entscheidungsfindung der DFG.
Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs: Mit Ihrem Gutachten nehmen Sie Teil am wissenschaftlichen Diskurs über aktuelle Fragstellungen und der qualitativen Bewertung von Vorhaben in Ihrem Fachgebiet. Rückmeldung auf Ihr Gutachten erhalten Sie, indem die DFG-Geschäftsstelle Ihnen nach der Entscheidung die Gutachten anderer Wissenschaftler*innen zu dem Antrag, die Bewertung des Fachkollegiums sowie die Entscheidung über das Vorhaben mitteilt. Damit erfahren Sie, in welcher Form Ihr Gutachten zur Entscheidungsfindung beigetragen hat und welche Rolle ihre Hinweise im weiteren Prozess gespielt haben.
Institutionelle Sichtbarkeit: Die DFG informiert Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen einmal im Jahr darüber, in welchem Umfang ihre Wissenschaftler*innen insgesamt an Begutachtungen teilgenommen haben und welche ihrer Wissenschaftler*innen Mitglieder in DFG-Gremien sind.
Ehrenamtliches Engagement: Mit einem Gutachten geben Sie der wissenschaftlichen Community etwas zurück: Jeder Ihrer eigenen bewilligten Anträge an die DFG fußt auf der ehrenamtlichen Mitwirkung von Wissenschaftler*innen, die sich für Sie eingesetzt haben.
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