Im März 2018 hat die DFG den Umgang mit sicherheitsrelevanten Aspekten von Forschungsvorhaben in ihren Leitfaden für die Antragstellung aufgenommen. So sollen Antragsteller*innen ihre Projekte auf mögliche erhebliche Risiken prüfen und gegebenenfalls im Antrag Stellung dazu nehmen. Falls es an der jeweiligen Hochschule eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) gibt, ist diese zu beteiligen.
Die DFG hat Leitlinien für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben anhand derer Antragsteller*innen eine Risikoabwägung für ihr Forschungsprojekt vornehmen können. Mit dieser können etwaige Abhängigkeiten früh und vorausschauend identifiziert werden und die gemeinsam erarbeiteten Forschungsergebnisse geschützt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA stellt mehrere einschlägige Informationsquellen zur Verfügung. Unter der Rubrik „Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia)“ sind weiterführende Informationen zu finden.
Im Rahmen der Projektbeschreibung sind Antragstellende gehalten, über ethische Aspekte ihrer Forschung zu reflektieren und Angaben zu vorgesehenen Untersuchungen am Menschen, an vom Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren Daten zu machen.
Auch im Wissenschaftsbereich Ingenieurwissenschaften, die Informatik eingeschlossen, werden vermehrt Vorhaben konzipiert, die diese Aspekte berühren. Da dies für Antragstellende gegebenenfalls Neuland ist, wird hiermit der Rat gegeben, die Angaben zu ethischen Aspekten nach bestem Gewissen zu machen. Im Rahmen der formalen Prüfung durch die DFG-Geschäftsstelle wird jeder Antrag auch auf die Notwendigkeit eines Ethikvotums hin einzeln geprüft. Sollten Informationen fehlen, werden Rückfragen mit der Möglichkeit zur Ergänzung gestellt.
Ist die Durchführung von Untersuchungen am Menschen oder an identifizierbarem menschlichem Material geplant, so ist grundsätzlich eine ethische Evaluierung erforderlich.
Die Stellungnahme einer Ethikkommission ist einzuholen, wenn die Durchführung des Projektes einen negativen Einfluss auf den Menschen haben kann. Beispiele:
Ausnahmen, bei denen in der Regel kein Ethikvotum erforderlich ist:
Die Notwendigkeiten für ein Ethikvotum gelten für alle Anträge mit konkretem Projektbezug. Sie gelten nicht, wenn nur Personen gefördert werden (z.B. im Heisenberg-Programm ohne Sachbeihilfe) bzw. wenn keine konkrete Projektbeschreibung einzureichen ist (z.B. im Programm Wissenschaftliche Netzwerke).
Weitere Besonderheiten:
Erste Anlaufstelle sollte immer die Ethikkommission Ihrer Einrichtung sein.
Sollte es keine entsprechende Kommission geben oder diese nicht für Anfragen aus den Ingenieurwissenschaften einschließlich der Informatik zuständig sein, bieten Fachgesellschaften oder übergeordnete Zusammenschlüsse von Ethikkommissionen mitunter Alternativen. Hier kann die Liste der Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung eine Hilfestellung sein:
Wenn Sie sich unsicher sind und eine Einzelfallberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an Dr. Florentin Neuman.
Wenn Sie allgemeine Fragen zu den von der DFG angebotenen Fördermöglichkeiten haben oder Fragen zu fachspezifischen Angelegenheiten haben, stehen Ihnen in der Geschäftsstelle die entsprechenden Ansprechpartne zu Verfügung.
Eine Förderung setzt voraus, dass Ihnen die erfolgreiche Leitung des geplanten Vorhabens zugetraut wird und Sie insbesondere über die nötige fachliche und methodische Expertise verfügen.
Die Qualifikation wird üblicherweise über Publikationen belegt, die eine wissenschaftliche Qualitätssicherung durchlaufen haben. Thematisch passende Publikationen aus Ihrer vorherigen Tätigkeit sollten daher auf jeden Fall im Antrag und im Lebenslauf benannt werden. Dabei können im Lebenslauf neben den klassischen Formaten wie Zeitschriften- oder Konferenzbeiträgen u.a. auch Patente, White Paper, Softwarepakete oder öffentliche Vorträge benannt werden. Dabei sollte der Bezug zum geplanten Vorhaben und Ihr Beitrag zu den Publikationen deutlich gemacht werden.
Neben Publikationen können auch Ihre bisherigen Tätigkeiten als Beleg für Ihre Qualifikation herangezogen werden. Dazu zählen etwa die Leitung von Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekten, die Leitung von Unternehmensbereichen oder die Mitwirkung in Verbänden und/oder Gremien. Dies können Sie im Lebenslauf angeben und sollten den Bezug zum geplanten Projekt selbst herstellen.
Welches Maß an Publikationen (in Anzahl und in Qualität) und welche Form des Qualifikationsnachweises von den Gutachter*innen und Gremien akzeptiert wird, hängt dabei von Ihrem spezifischen Lebenslauf ab. So wird z.B. berücksichtigt, ob und in welchem Umfang im Rahmen Ihrer bisherigen Tätigkeiten Publikationen möglich waren. Insgesamt gilt: je länger Sie hauptsächlich wissenschaftlich tätig sind und je Forschungsnäher Ihre bisherigen Tätigkeiten waren, desto mehr qualitätsgesicherte Publikationen werden erwartet.
Neben Ihrer persönlichen Qualifikation wird auch Ihr Arbeitsumfeld berücksichtigt. Sie sollten daher auch darlegen, welche Expertisen dort vorhanden sind und insbesondere einzelne Personen mit den nötigen Qualifikationen benennen. Einzelne Personen mit besonders relevanten Expertisen können Sie auch als Mitverantwortliche für Ihr Vorhaben benennen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit gemeinsamer Antragstellung, wobei sich die Kompetenzen der Antragsteller*innen komplementär ergänzen sollten.