Um Anträge auf Forschungsförderung und der Breite und Vielfalt der wissenschaftlichen Disziplinen gerecht zu werden, liegt den Begutachtungs- und Entscheidungsprozessen der DFG eine ausdifferenzierte Fachsystematik zugrunde.
Die Wissenschaftsbereiche (Geistes – und Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften) sind unterteilt in 14 Fachgebiete. Diese gliedern sich weiter in die Fachkollegien auf. Dieses Spektrum wird regelmäßig überprüft, um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Bei der Einreichung von Einzelanträgen in elan wird die Fachzuordnung abgefragt; eine Zuordnung muss durch die Antragstellenden erfolgen. Über die primäre Zuordnung hinaus können (eines oder mehrere) weitere Fächer angegeben werden.
Auch bei Gemeinschaftsanträgen, die gemeinschaftlich von Antragstellenden aus verschiedenen fachlichen Disziplinen eingereicht werden, muss eine primäre Fachzuordnung durch die Antragstellenden erfolgen. Es wird ein gemeinschaftlicher Antrag von allen Antragstellenden eingereicht, es findet keine separate Einreichung in den einzelnen Fächern statt.
Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Person der DFG-Geschäftsstelle die Fachzuordnung unter Einbeziehung der weiteren ausgewählten Fächer und ggf. weiterer Zuständiger der DFG-Geschäftsstelle. Eine Verschiebung des primären Fachs ist nach dieser Prüfung und internen Absprache möglich, die DFG-Geschäftsstelle informiert Antragstellende entsprechend.
Bei der Einreichung in elan legen Sie die primäre fachliche Zuordnung selbst fest. Diese wird, wenn zutreffend, unter Beachtung weiterer angegebener Fächer, durch die zuständige Person der DFG-Geschäftsstelle überprüft. Eine Verschiebung des primären Fachs ist unter Umständen möglich (s. auch FAQ „Wie werden Anträge den Fächern zugeordnet?“). Die finale Fachzuordnung legt fest, in welchem Fachkollegium ein Antrag bewertet wird.
Die primäre Fachzuordnung entscheidet, in welchem Fachkollegium ein Antrag bewertet wird. Leitendes Prinzip bei der Fachzuordnung ist, dass ein Antrag im Vergleich mit Anträgen bewertet und entschieden werden kann, die eine möglichst ähnliche thematische, theoretische und methodische Ausrichtung aufweisen. Die einzelnen Fächer sind in Fachkollegien, Fachforen oder Sektionen eingebettet.
Basierend auf der Grundstruktur der 14 Fachbereiche, beziehungsweise den Fachkollegien, ist auch die Abteilung II für fachliche Angelegenheiten in der DFG-Geschäftsstelle organisiert. Sie finden die zuständigen Ansprechpersonen für das jeweilige Fachgebiet/Fachkollegium/Fach.
Die primäre Fachzuordnung legt die primäre Zuständigkeit und damit auch die Ansprechperson in der Geschäftsstelle fest.
Die Fachsystematik und Fächerstruktur der DFG sind ein Orientierungsrahmen, kein starres Schema. Bei der Begutachtung und Bewertung von Forschungsvorhaben ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass die Grenzen von Fächern, Fachkollegien oder Fachgebieten überschritten werden. Dafür ist in den Verfahren viel Flexibilität vorgesehen. Wie die Bewertung erfolgt, lesen Sie im FAQ "Wie werden interdisziplinäre Anträge bewertet?“
Leitendes Prinzip ist auch hier, dass jeder Antrag im Kontext möglichst vergleichbarer Anträge bewertet wird, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Die primäre Fachzuordnung legt die primäre Zuständigkeit und damit auch die Ansprechperson in der Geschäftsstelle fest.
Für die Begutachtung aller Forschungsvorhaben wählt die DFG-Geschäftsstelle zu jedem Antrag individuell ausgewiesene Forscher*innen nach thematischer, theoretischer und methodischer Passung aus, dies trifft ebenso für interdisziplinäre Vorhaben zu. Ist der fachliche Zuschnitt eines Vorhabens so inter- oder multidisziplinär, dass er nicht von einem Fachkollegium, einem Fachforum oder einer Sektion abgedeckt werden kann, werden Mitglieder weiterer Fachkollegien in die Bewertung einbezogen.
Die Förderentscheidungen werden durch den Hauptausschuss getroffen; er ist aus 39 Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen (Senat) sowie den Vertretungen der Zuwendungsgeber zusammengesetzt. Die breite fachliche Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums gewährleistet, dass interdisziplinäre Anträge von Vertreter*innen verschiedener Disziplinen vor der Entscheidung gemeinsam beraten werden können
Begutachtungsgruppen für einzelne Forschungsverbünde sind den Anträgen entsprechend interdisziplinär zusammengesetzt.
Die Förderentscheidungen werden für Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen durch den Hauptausschuss getroffen (s. auch FAQ „Wie werden interdisziplinäre Anträge bewertet?“)
Für die Bewertung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs bereiten die Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs die Förderentscheidungen der beiden korrespondierenden Bewilligungsausschüsse als Unterausschüsse des Hauptausschusses vor. Die Senatsausschüsse setzen sich aus Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen zusammen um zu gewährleisten, dass die interdisziplinären Anträge von Vertreter*innen verschiedener Disziplinen vor der Entscheidung gemeinsam beraten werden können.