Die Regelung zum Leitlinienmodell in Kürze

Schmuckbild zum Thema: Neuregelung der Programmpauschale - Informationen zur Informationsveranstaltung

Die Anpassung betrifft die Verwendungsrichtlinien in allen Programmen, in denen die DFG-Programmpauschale bewilligt wird und umfasst auch die Verwendungsrichtlinien der Exzellenzstrategie (ExStra) und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI).

Die DFG hat im Austausch mit Zuwendungsgebern und geförderten Einrichtungen Änderungen der Verwendungsrichtlinien entwickelt, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Zum einen enthalten diese präzisierende Rahmenvorgaben für die Verwendung der DFG-Programmpauschale, zum anderen soll den Einrichtungen durch das sog. Leitlinienmodell die Möglichkeit geboten werden, die ordnungsgemäße Verwendung einrichtungsbezogen umzusetzen. Die DFG wird daher keine verbindliche Leitlinie vorschreiben, sondern Mindestvorgaben machen und dazu eine Musterleitlinie anbieten. Anhand dieser Vorgaben müssen die geförderten Einrichtungen selbst Leitlinien beschließen, mit denen die Verwendung der DFG-Programmpauschale nachprüfbar umgesetzt wird. Der Erlass der Leitlinien wird Voraussetzung für den Erhalt der DFG-Programmpauschale sein.

Wesentliche angepasste Inhalte der Verwendungsrichtlinien sind:

  • Die Berechtigung zum Erhalt der Programmpauschale setzt das Vorhandensein einer Leitlinie zur Verwendung voraus.
  • Die Leitlinie muss regeln, dass die Programmpauschale im Grundhaushalt vereinnahmt wird.
  • Die Leitlinie muss regeln, welche Ausgabentitel/Kostenarten und welche Organisationseinheiten/Kostenstellen endgültig entlastet werden sollen.
  • Die Leitlinie muss die (haushalts-)rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten, denen die vereinnahmten Mittel im Grundhaushalt unterliegen und soll ebenfalls festlegen, dass die Umsetzung der Leitlinie durch interne (Revision) und externe Prüfer (z. B. Wirtschaftsprüfer) geprüft werden soll.

Hier finden Sie die Musterleitlinie der DFG für die Verwendung der Programmpauschale sowie den Text der Verwendungsrichtlinien zur Neuregelung der Programmpauschale und dem Leitlinienmodell.

Meldung

Ihre Einrichtung hat sich eine Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale gegeben? Bitte melden Sie dies der DFG.

Die Meldung muss über das E-Mail-Postfach erfolgen. Die Leitlinie selbst ist der Meldung an die DFG nicht beizufügen.