Die Anpassung betrifft die Verwendungsrichtlinien in allen Programmen, in denen die DFG-Programmpauschale bewilligt wird und umfasst auch die Verwendungsrichtlinien der Exzellenzstrategie (ExStra) und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI).
Die DFG hat im Austausch mit Zuwendungsgebern und geförderten Einrichtungen Änderungen der Verwendungsrichtlinien entwickelt, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Zum einen enthalten diese präzisierende Rahmenvorgaben für die Verwendung der DFG-Programmpauschale, zum anderen soll den Einrichtungen durch das sog. Leitlinienmodell die Möglichkeit geboten werden, die ordnungsgemäße Verwendung einrichtungsbezogen umzusetzen. Die DFG wird daher keine verbindliche Leitlinie vorschreiben, sondern Mindestvorgaben machen und dazu eine Musterleitlinie anbieten. Anhand dieser Vorgaben müssen die geförderten Einrichtungen selbst Leitlinien beschließen, mit denen die Verwendung der DFG-Programmpauschale nachprüfbar umgesetzt wird. Der Erlass der Leitlinien wird Voraussetzung für den Erhalt der DFG-Programmpauschale sein.
Wesentliche angepasste Inhalte der Verwendungsrichtlinien sind:
Hier finden Sie die Musterleitlini der DFG für die Verwendung der Programmpauschale sowie den Text der Verwendungsrichtlinie zur Neuregelung der Programmpauschale und dem Leitlinienmodell.