© Pixabay
Ziel der trilateralen Transferprojekte ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität, HAW oder FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten. Wie bei allen durch die DFG angebotenen Erkenntnistransfer-Förderoptionen sollen darüber hinaus ebenfalls neue Impulse für die wissenschaftliche Grundlagenforschung generiert werden.
Voraussetzung für die Beantragung eines Erkenntnistransferprojektes ist ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt, auf dessen Ergebnissen aufgebaut werden soll und welche TRL 4 (technology validated in lab; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen.
Das Projektkonsortium eines trilateralen Transferprojektes besteht aus
Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen Bereich/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss eine angemessene Eigenleistung vor allem durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung erbringen. Der Anwendungspartner trägt seine Kosten selbst.
Kern eines trilateralen Transferprojektes bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Projektpartner, welches die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll ersichtlich werden, dass alle Partner eine angemessene Eigenleistung, insbesondere im Hinblick auf Inhalt und Personal, erbringen.
Als Projektziel sollen die Ergebnisse aus dem DFG-geförderten Grundlagenprojekt von TRL 4 auf TRL 6 - TRL 7 entwickelt werden.
Dem Projektantrag muss ein Kooperationsvertrag beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür ist der bereitgestellte Musterkooperationsvertrag zu verwenden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten mit detaillierten Informationen zur Antragstellung.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.
Phase 1: Projektskizzen
Der Stichtag für die Projektskizzen ist der 17. September 2024.
Die Projektskizzen sollen Folgendes enthalten:
Bitte verwenden Sie die Vorlage Projektskizze DFG-Fraunhofer 2024/202
Phase 2: Anträge
Der Stichtag für die Einreichung des Antrags nach Aufforderung sowie für den von allen Projektpartnern unterzeichneten trilateralen Kooperationsvertrag ist der 12. März 2025.
Für die Beschreibung des Vorhabens ist die Vorlage Trilaterales Transferprojekt DFG-Fraunhofer 2024/2 verbindlich.
Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegt, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Förderbetrag
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.
Dauer der Förderung
Trilaterale Transferprojekte können für eine maximale Laufzeit von drei Jahren beantragt werden. Fortsetzungsanträge werden nicht zugelassen.
Formulare und Merkblätter
Die Projektskizzen und die Anträge werden über das elan-Portal (https://elan.dfg.d) der DFG eingereicht.
Für den Abschlussbericht zu trilateralen Transferprojekten wurde von der DFG und der Fraunhofer-Gesellschaft eine Vorlage abgestimmt, die von den Projektkonsortien für den gemeinsamen Abschlussbericht zu verwenden ist.
Der Bericht wird bei der DFG über das elan-Porta eingereicht. Dort steht zum jeweiligen Projekt unter der Schaltfläche „Weiter“ ein elektronisches Formular für die Einreichung des Abschlussberichtes zur Verfügung.
Zusätzlich ist dieser Bericht zusammen mit dem Projekterfolge-Datenblatt verschlüsselt per E-Mail an das Programm-Management bei Fraunhofer (patricia.rodriguez@zv.fraunhofer.d und michael.liecke@zv.fraunhofer.d) zu senden.
E-Mail: | erkenntnistransfer@dfg.de |