Mit den Exzellenzclustern sollen an deutschen Universitätsstandorten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen etabliert und dabei wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, ihr Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen.
Sie sollen darüber hinaus für frühe Karrierephasen exzellente Förder- und Karrierebedingungen schaffen. Zusammen mit den Graduiertenschulen und den Zukunftskonzepten zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung tragen Exzellenzcluster dazu bei, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Ziel der Förderung
Ausbau der universitären Spitzenforschung in Deutschland, Etablierung international konkurrenzfähiger Forschungseinrichtungen, Förderung wissenschaftlicher Vernetzung und Kooperation, wissenschaftliche Profilbildung und Prioritätensetzung an den Hochschulen, Schaffung exzellenter Förder- und Karrierebedingungen für Wissenschaftler*innen und für Personen in frühen Karrierephasen.
Antragsberechtigung
Universitäten
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Exzellenz der Beteiligten, Forschungsprogramm von hoher Qualität und Originalität auf internationalem Niveau auf einem profilbildenden Forschungsgebiet, Konzept zur Vernetzung der Disziplinen und zur internationalen Vernetzung, kohärente und leistungsfähige Kooperationen mit anderen Hochschulen und mit außeruniversitären Partnern, systematische Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere, geeignete Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Chancengleichheit von Wissenschaftler*innen, professionelles Management, Einbindung in das Struktur- und Entwicklungskonzept der Universität.
Art und Umfang der Förderung
Während der ersten Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) konnten rund 6,5 Mio. € pro Jahr und Exzellenzcluster beantragt werden.
Während der zweiten Phase (2012-2017) konnten zwischen 3 und 8 Mio. € pro Jahr und Exzellenzcluster beantragt werden.
Finanziert werden Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten.
Dauer der Förderung
Die erste Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltete eine 5- bis 6-jährige Förderung.
Die zweite Phase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) beinhaltete eine 5-jährige Förderung.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder erhalten Exzellenzcluster eine bis zu 2-jährige Auslauf- oder Überbrückungsfinanzierung (2017 bis 2019).
Formulare und Merkblätter
Ziel der Förderung
Ausbau der universitären Spitzenforschung in Deutschland, Etablierung international konkurrenzfähiger Forschungseinrichtungen, Förderung wissenschaftlicher Vernetzung und Kooperation, wissenschaftliche Profilbildung und Prioritätensetzung an den Hochschulen, Schaffung exzellenter Förder- und Karrierebedingungen für Wissenschaftler*innen und für Personen in frühen Karrierephasen.
Antragsberechtigung
Universitäten
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Exzellenz der Beteiligten, Forschungsprogramm von hoher Qualität und Originalität auf internationalem Niveau auf einem profilbildenden Forschungsgebiet, Konzept zur Vernetzung der Disziplinen und zur internationalen Vernetzung, kohärente und leistungsfähige Kooperationen mit anderen Hochschulen und mit außeruniversitären Partnern, systematische Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere, geeignete Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Chancengleichheit von Wissenschaftler*innen, professionelles Management, Einbindung in das Struktur- und Entwicklungskonzept der Universität.
Art und Umfang der Förderung
Während der ersten Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) konnten rund 6,5 Mio. € pro Jahr und Exzellenzcluster beantragt werden.
Während der zweiten Phase (2012-2017) konnten zwischen 3 und 8 Mio. € pro Jahr und Exzellenzcluster beantragt werden.
Finanziert werden Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten.
Dauer der Förderung
Die erste Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltete eine 5- bis 6-jährige Förderung.
Die zweite Phase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) beinhaltete eine 5-jährige Förderung.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder erhalten Exzellenzcluster eine bis zu 2-jährige Auslauf- oder Überbrückungsfinanzierung (2017 bis 2019).
Formulare und Merkblätter
Für die Förderlinie Exzellenzcluster:
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