Graduiertenschulen sind ein wesentlicher Beitrag zur Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland. Sie sind ein Qualitätsinstrument zur Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere folgen dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktorand*innen innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds.
Graduiertenschulen bieten somit innerhalb eines breiten Wissenschaftsgebietes optimale Promotionsbedingungen und fördern als international sichtbare und integrative Einrichtungen die Identifizierung der beteiligten Promovierenden mit dem jeweiligen Standort. Dabei gehen die Graduiertenschulen weit über das Instrument der Graduiertenkollegs hinaus und unterscheiden sich substantiell von diesen.
Ziel der Förderung
Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland. Qualifizierung herausragender Personen früher Karrierephasen innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds.
Antragsberechtigung
Universitäten
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Exzellenz der Beteiligten und des Standortes Wissenschaftliches Programm / Konzept / Leitidee von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität (interdisziplinär ausgerichtet) auf internationalem Niveau in einem profilbildenden Wissenschaftsgebiet. Überzeugende Auswahl-, Qualifikations- und Betreuungskonzepte unmittelbar auf Bedürfnisse des Standortes bezogen. Professionelles Management und Einbindung in das Strukturkonzept der Universität.
Art und Umfang der Förderung
Erste Förderphase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) rund 1 Mio. € pro Jahr. Zweite Förderphase Phase (2012-2017) je nach Bedarf von 1 bis 2,5 Mio. € pro Jahr (Richtwerte). Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturmaßnahmen, je nach Notwendigkeit. Einschließlich: Mittel zur Förderung von Promovierenden, Postdoktorand*innen und Professuren (W1-W3), Mittel für ein effizientes Management, eine professionelle Doktorandenrekrutierung und für die öffentliche Präsentation.
Dauer der Förderung
Die erste Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltete eine 5- bis 6-jährige Förderung.
Die zweite Phase der Exzellenzinitiative (2012 bis 2017) beinhaltete eine 5-jährige Förderung.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder erhalten Graduiertenschulen eine bis zu 2-jährige Auslauf- oder Überbrückungsfinanzierung (2017 bis 2019).
Formulare und Merkblätter