Alle Vertreter*innen von zur Förderung vorgeschlagenen oder sich in der Planung befindenden Konsortien, unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung zur Förderung eines Konsortiums, wurden gebeten ein Abstract für die NFDI-Konferenz 2020 einzureichen. Das Abstract enthält neben formalen Eckdaten auch Angaben zu Nutzerbedarfen und Zielsetzungen des (geplanten) Konsortiums. Die Abstracts dienen ausschließlich zur Vorbereitung der NFDI-Konferenz. Sie sind hinsichtlich einer möglichen späteren Antragstellung und Begutachtung unverbindlich und stellen den vor der Konferenz aktuellen Diskussions- und Planungsstand dar.